Lufthansa will Ticketpreise erhöhen

Bis zu 30 Euro mehr müssen Lufthansa-Kunden zukünftig bezahlen.

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Die Deutsche Lufthansa kommt nicht aus den Schlagzeilen. Der fortwährende Arbeitskampf der Piloten, der in den vergangenen Wochen bereits zu Streiks geführt hat und auch weiterhin die Gefahr von Arbeitsniederlegungen birgt, hat den Kranich nicht gerade glänzen lassen im Ansehen der Passagiere.

Und noch ist die Auseinandersetzung mit dem fliegenden Personal nicht ausgestanden, da produziert Lufthansa schon wieder schlechte Nachrichten. Die Tickets sollen bereits ab dieser Woche teurer werden, um bis zu 30 Euro, je nach Strecke und Buchungsklasse.

Ab dem 11. September, dem Schicksalstag der Luftfahrtbranche, soll für alle Ticketverkäufe bereits das neue Preissystem gelten. Demnach werden Flugtickets von Europa nach Nordamerika und zurück in der Economy Class abhängig von der Saison zwischen 20 und 30 Euro teurer. Flüge nach Asien, Afrika, Nahost und Südamerika verteuern sich in der Economy Class um 5 Euro und in der Business Class um 10 Euro. Wobei es auch Ausnahmen geben soll, bei denen sich der Preis nicht erhöht.

Europaflüge werden sowohl in der Economy als auch in der Business Class 10 Euro teurer. Davon ausgenommen sind innerdeutsche Flüge und Flüge nach Österreich und in die Schweiz.

Für die neugeschaffene Premium Economy und für die First Class gelten die Ticketpreiserhöhungen ebensowenig wie für die Tochter-Airline Germanwings. Hier bleibt vorerst alles beim Alten.

Lufthansa Boeing 737

Lufthansa Boeing 737

Margen sind eng

Insgesamt kommt einem diese Preisanpassung der Lufthansa ziemlich verwirrend und überhastet vor. Zwei Tage vorher anzukündigen, daß sich die Preise erhöhen werden, hinterläßt keinen guten Eindruck. Allerdings zeigt das Vorgehen auch, wie eng die Gewinnspannen in der Luftfahrt inzwischen geworden sind, wenn man so darauf angewiesen ist, daß einzelne Tickets um 5 Euro teurer werden.

Vielleicht ist das aber auch als Zeichen an die Piloten bei Lufthansa gedacht, nach dem Motto „Seht her, wie schlecht es uns geht“. Ihre Forderung nach unangetasteter Vorruhestandsregelung können sie wohl getrost vergessen.

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