Bahn Online-Ticket muß nicht ausgedruckt werden.

PDF-Datei auf Smartphone genügt.

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Wer seine Fahrkarte für die nächste Bahnreise online auf der Homepage der Deutschen Bahn bucht, war bisher darauf angewiesen, einen funktionierenden Drucker griffbereit zu haben. Denn es galt die Regel, dass man das Online-Ticket noch ganz althergebracht ausdrucken und bei der Fahrt im Zug ständig griffbereit mitführen muss. Der Medienbruch von der Onlinewelt, in der das Ticket als digitale PDF-Datei vorliegt, zur auf Papier ausgedruckter Fahrkarte hat die Bahn bisher nicht gestört, obwohl ein ganzheitlicher Ansatz natürlich anders aussieht.

Die Lufthansa macht es da schon besser. Wer dort sein Ticket mit seinem Handy bzw. Smartphone bucht, der bekommt ein e-Ticket auf sein Mobilgerät, das einen entsprechenden Barcode (QR-Code) enthält. Mit diesem Barcode direkt vom Handy kann der Passagier dann einchecken und an Bord gehen. Einfach das Handy mit dem Barcode auf die entsprechenden Scanner legen, fertig. Kein Papier, kein Ausdrucken, alles online und digital.

Bei der Bahn ist man da offenbar noch nicht soweit, obwohl das Ticket einen ebensolchen Barcode, ähnlich wie der bei der Lufthansa, bereits enthält. Zur besseren Lesbarkeit dieses Barcodes verlangt die Bahn sogar von ihren Kunden, dass sie das Online-Ticket auf A4 Größe ausdrucken. Hält sich der Kunde nicht daran, dann kann es bei der Fahrkartenkontrolle zu Problemen und im Ernstfall zu einem erhöhten Beförderungsentgelt kommen, sprich einem Bußgeld fürs vermeintliche Schwarzfahren.

Online-Ticket der Deutschen Bahn

Online-Ticket der Deutschen Bahn

Online-Ticket muß nicht ausgedruckt werden

Ganz schön kompliziert so ein Online-Ticket der Deutschen Bahn. Viele online Bahnkunden sind deshalb leicht verärgert. Doch eigentlich bräuchten sie das gar nicht sein, denn schon seit längerem gibt es die bahninterne Anweisung, dass ein Ausdruck des Online-Tickets nicht mehr nötig ist.

Schon seit Ende 2013 reicht es völlig aus, wenn der Bahnkunde die PDF-Datei des Online-Tickets auf seinem Smartphone zeigen kann. Da die Bahn bei der Buchung des Online-Tickets jedem Kunden eine E-Mail mit ebendieser PDF-Datei zusendet, hat schon jeder Bahnkunde diese Datei automatisch auf seinem Handy, und kann diese bei einer Kontrolle vorweisen. Der Schaffner, Zugbegleiter bzw. Zugführer, wer immer die Kontrolle durchführt, kann den Barcode des Online-Tickets dann direkt und ganz unkompliziert vom Handydisplay einscannen. Genauso, wie das bei Lufthansa schon seit Jahren funktioniert.

An die große Glocke gehängt hat die Deutsche Bahn diese Regelung bisher nicht, wohl aus Bequemlichkeit und altem Denken heraus. Dabei sind die Beförderungsbedingungen da ganz eindeutig. Unter Punkt 6.3.3 „Bedingungen für den Internet-Verkauf von Fahrkarten“ heißt es dort unmissverständlich:

Ersatzweise kann in Zügen das Online-Ticket auch auf dem Display eines mobilen Endgerätes über ein pdf-Anzeigeprogramm vorgezeigt werden, wenn der Barcode in Originalgröße und die kompletten Fahrkartendaten bei aktivierter Hintergrundbeleuchtung vorgezeigt werden können.

Und weiter heißt es:

Die Bedienung des Endgerätes nimmt der Reisende vor; das Prüfpersonal kann jedoch die Aushändigung des Geräts zu Prüfzwecken in Anwesenheit des Reisenden verlangen.

Eigentlich sollte damit alles klar sein. Doch bis diese Regelung auch der letzte Schaffner bei der Bahn mitbekommen hat, kann es offensichtlich ein paar Jahre dauern. Deshalb sollte man vorerst zur eigenen Sicherheit und zur Schonung der Nerven, wenn es irgendwie möglich ist, doch noch einen Ausdruck des Online-Tickets dabei haben.

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