Das klauen Deutsche im Hotel

Diebstahl von Hotel-Ausstattung ist sehr beliebt, kann aber juristische Probleme verursachen.

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Klauen im Hotel ist so etwas wie Freizeitsport. Fast jeder hat schon einmal etwas unerlaubt mitgenommen, wenn er morgens die Zimmertür hinter sich zugezogen hat. Wer jetzt protestiert, sollte bedenken, daß auch der eingesteckte Kugelschreiber oder die Zeitschrift, die man später noch im Flugzeug oder Zug zu Ende lesen will, zu den geklauten Dingen gerechnet werden müssen.

Das Marktforschungsinstitut Keyfacts hat ermittelt, daß von Gästen vor allem Hygieneprodukte unerlaubt aus dem Hotel mitgenommen werden. 69 Prozent aller geklauten Dinge stammen aus diesem Bereich.
Auf Platz zwei folgen Schreibutensilien, wie Stifte und Blöcke. Hier werden besonders gern die hochwertigen Produkte eingesteckt.
Platz 3 in diesem eher traurigen Ranking belegen die Handtücher. Noch immer wandern diese häufig als eine Art Souvenir in die Taschen und Koffer der Hotelgäste.

Immerhin 8 Prozent aller Befragten gaben zu, schon einmal etwas mitgenommen zu haben. Die Dunkelziffer dürfte jedoch extrem höher sein. Aus Scham oder weil man kleine Dinge, wie Kuli und Duschgel, nicht zu den geklauten Dingen rechnet, werden viele wohl von sich behauptet haben, noch nie etwas im Hotel geklaut zu haben.

Fakt ist jedoch, daß je häufiger etwas unerlaubt eingesteckt wird, je höher die Kategorie des Hotels ausfällt. Das ist eigentlich logisch, denn in den 1 oder 2-Sterne-Häusern findet man viele Dinge, wie hochwertige Schreibutensilien oder Kosmetikartikel, gar nicht in seinem Hotelzimmer vor, und diese deshalb auch nicht mitnehmen.

Diebstahl wird angezeigt

Ganz unproblematisch ist das Mitgehenlassen jedoch nicht. Für Hotelgäste, die etwas aus dem Hotelzimmer mitgenommen haben, kann es nach der Rückkehr nach Hause durchaus ein böses Überraschen geben, wenn sie in der Zwischenzeit vom Hotel wegen Diebstahls angezeigt wurden.

Während bei Seife, Shampoo oder einfachen Kugelschreibern die allermeisten Hotels ein Auge zudrücken, gelten besonders bei Handtüchern strengere Vorschriften. Das Klauen von Handtüchern wird deshalb als Diebstahl angesehen und auch sehr häufig zur Anzeige gebracht. Das ist dann nicht nur peinlich, sondern wird auch mit einer Geldstrafe geahndet. Bei Wiederholungstätern droht durchaus auch noch Schlimmeres.

Deshalb sollte man sich immer wieder vor Augen führen, daß auch Diebstahl im Hotel kein Kavaliersdelikt ist. Und vor allem Handtücher gehören ins Bad des Hotelzimmers und nicht ins eigene Gepäck.

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