Wildes Campen in Deutschland

Was ist erlaubt und was ist verboten?

Urlaub bedeutet Freiheit. Gerade junge Leute wollen im Urlaub ganz frei und ungezwungen sein. Was bietet sich da besser an, als einfach sein Zelt, den Schlafsack in die Auto-Dachbox* zu packen, die Freundin oder den Freund zu schnappen und irgendwo in der Natur zu campen. Ungestörte Romantik am Lagerfeuer, Sterne gucken und sich ganz frei und eins mit der Natur fühlen. Ein echtes Vergnügen, das nicht viel Geld kostet und spontan möglich ist.

Anzeige

Regeln fürs Campen

Doch Deutschland wäre nicht Deutschland, wenn es nicht auch fürs Campen Regeln gäbe. Irgendwo sein Zelt aufschlagen, geht hierzulande nicht ganz so einfach. Man muss schon einige Punkte beachten, will am Ende nicht ein Bußgeld kassieren.

In den skandinavischen Ländern ist das wilde Campen dagegen kein Problem. Das sogenannte Jedermannsrecht, das schon seit Jahrhunderten existiert, erlaubt grundsätzlich das Campen auf öffentlichem Grund, wenn man nicht länger als 2 Tage bleibt. Wer will, kann da auch nackt herumspringen oder Yoga* machen, solange sich niemand belästigt fühlt. Da sind viele Skandinavier sehr entspannt, zumal der nächste Nachbar oft weit entfernt ist.
Auch in Schottland gibt es solch ein Recht für Camper.

Im südlichen Europa sieht man wildes Campen dagegen überhaupt nicht gern. Hier gilt die Pflicht, einen richtigen Campingplatz zu benutzen. Wer sich nicht daran hält und irgendwo in der freien Natur sein Zelt aufschlägt, wird, wenn er erwischt wird, gnadenlos abkassiert. Bußgelder bis zu 100 Euro sind keine Seltenheit.

Rechtliche Lage in Deutschland

In Deutschland ist man da nicht ganz so streng. Hier gilt campen überall da als erlaubt, wo es nicht ausdrücklich verboten ist. Das ist das sogenannte Rechtsprinzip des Verbotsvorbehalts. Das Übernachten in der freien Natur, egal ob mit Zelt oder unter freiem Himmel, ist meist gestattet.

Es gelten aber immer die Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes, in dem man sein Stoffdach aufschlagen will. Grundsätzlich ist es aber in Nationalparks, Naturschutzgebieten, Biotopen und speziellen Schutzgebieten für Wild und Wasser verboten zu campen. Auch im Wald sollte man eher nicht sein Zelt aufschlagen. Man sollte dafür die Genehmigung des Wald-Besitzer einholen, oder sich möglichst unauffällig verhalten.

Frau im Zelt | © Peter Atkins - Fotolia.com

Frau im Zelt | © Peter Atkins – Fotolia.com

Mögliche Strafen

Wer beim unerlaubten Campen erwischt wird, kommt in den meisten Fällen mit einer Ermahnung und der Aufforderung davon, den Platz sofort zu räumen. Man kann aber auch für diese Ordnungswidrigkeit, was das wilde Campen letztlich ist, belangt werden. Zwischen 10 und 50 Euro können dafür schon einmal fällig werden, zum Teil abhängig davon, wie lange man bereits an diesem Ort zeltet.

Das Bußgeld kann aber auch höher ausfallen, wenn man zum Beispiel seinen Müll in der Botanik verteilt oder gar Schäden angerichtet hat. Auch wer beispielsweise Hausfriedensbruch begangen hat, muss mit einer saftigen Strafe rechnen.

Alles in allem sind die Regelungen aber deutlich entspannter als im Süden Europas. Deshalb sollte man ruhig einmal spontan aufbrechen und sein Zelt irgendwo in der freien Natur aufschlagen.

Anzeige