Berlin: Ferienwohnungen bleiben verboten.

Klagen gegen das Ferienwohnungsverbot sind gescheitert.

Das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in Berlin bleibt bestehen. Ab dem 01. Mai 2014 sind in der Hauptstadt Ferienwohnungen verboten, die ganze Wohnungen blockieren. Nur einzelne Zimmer als Ferienunterkunft sind auch weiterhin erlaubt.
Zum 01. Mai 2016 lief auch die letzte Übergangsfrist ab. Seitdem droht allen Vermietern solcher Ferienwohnungen ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro.

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Berlin will damit erreichen, daß der Wohnungsmarkt der Stadt, der in vielen Stadtteilen völlig überhitzt ist und die Nachfrage nach günstigen Unterkünften für die Berliner schon lange nicht mehr befriedigen kann, etwas entlastet wird, wenn die bisher durch die Nutzung als Ferienwohnung blockierten Wohnräume wieder frei und zugänglich werden. Kritiker merken jedoch zu recht an, daß die geschätzten 14.000 Ferienwohnungen den Bedarf von über 150.000 fehlenden bezahlbaren Wohnungen nicht mal ansatzweise decken können. Sie ist nur ein paar Tropfen auf glühend heiße Steine.

Klagen

Aus diesem Grund und wegen der Tatsache, daß sich die Ferienwohnungsbetreiber in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht sehen, gingen Klagen gegen das Ferienwohnungsverbot bei der Justiz ein.
Viele Kläger sehen sich auch in ihrer Berufsfreiheit eingeschränkt. Und argumentieren damit, daß sie bspw. gegenüber Ärzten und Rechtsanwälten benachteiligt sind.

Berliner Bär vor dem Brandenburger Tor

Berliner Bär vor dem Brandenburger Tor

Verbot bleibt bestehen

Heute kam es vor dem Verwaltungsgericht zu einem ersten Urteil in dieser Sache. Die Richter wiesen die Klagen ab. Das Verbot der Ferienwohnungen bleibt bestehen, solche dürfen weiterhin nur in wenigen Ausnahmefällen an Touristen auf ihrer Städtereise nach Berlin vermietet werden.

Die Kläger, darunter auch das Ferienwohnungsportal Wimdu erklärten heute, daß sie gegen das Urteil Berufung einlegen und das Oberverwaltungsgericht anrufen werden.

Weitere drei Klagen zu diesem Thema sind noch anhängig. Solange diese noch nicht in letzter Instanz rechtskräftig entschieden sind, was sich sicher noch einige Zeit hinziehen wird, dürfen die Ferienwohnungsbetreiber weiter hoffen. In der Zwischenzeit bleibt das Verbot aber bestehen.

Kläger sind entsetzt

Die Kläger zeigten sich heute entsetzt über das Urteil des Verwaltungsgerichts.

Heute ist ein schwarzer Tag für Berlin. Wir sind verstört über diese Entscheidung und können sie in vielerlei Hinsicht nicht nachvollziehen. Wir werden weiter für private Ferienwohnungen in Berlin kämpfen.

So ein Sprecher des Ferienwohnungsportal Wimdu.

Tourismus in Berlin

Für die Touristen bedeutet das heutige Urteil, daß die Zeit der günstigen Ferienunterkünfte in der Hauptstadt wohl oder übel nun zu Ende ist.

Die Hotelbetreiber, die in den letzten Jahrzehnten an jeder Ecke der Stadt ein neues Hotel in den märkischen Sand gesetzt haben, dürften sich neben den wohnungssuchenden Berlinern als einzige über da Urteil freuen. Wer künftig zentrumsnah in Berlin übernachten will, wird an den Angeboten der Hotels in Berlin nicht mehr vorbeikommen.

Die ewige Wachstumsphase, in der in jedem Jahr neue Rekorde bei den Übernachtungen vermeldet werden konnten, dürfte mit dem Verbot der Ferienwohnungen jedoch vorüber sein. Viele Touristen werden Berlin nun wieder meiden, wenn sie keine Chance mehr auf die besonders günstigen Übernachtungsmöglichkeiten haben.

Auf andere Städte auszuweichen, dürfte jedoch schwierig werden, denn in Städten wie Hamburg, Freiburg oder München existieren ähnliche Verbote der Zweckentfremdung von Wohnraum, wie es im schönsten Beamtendeutsch heißt.

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