Ab März gibt es neue deutsche Reisepässe

Dein alter Paß behält trotzdem seine Gültigkeit.

Der 01. März 2017 ist der Startschuß für die neuen deutschen Reisepässe. Alles soll mit den neuen Pässen mal wieder sicherer werden, das hatte das Bundesinnenministerium schon beim letzten Paß versprochen. Dafür wird der Paß zumindest nicht übermäßig teurer, und das ist doch schon mal eine gute Nachricht.

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Der neue Reisepaß

Auf den ersten Blick ändert sich nicht viel. Der Reisepaß ist auch weiterhin 10 Jahre gültig. Von außen sieht der neue Paß fast so aus wie der alte, jedoch nur fast. Denn der neue Paß ist etwas kleiner, damit wird er endlich etwas handlicher.

Auch innen gibt es eine entscheidende Neuerung. Die Paßkarte, die bisher aus laminierten Sicherheitspapier bestand, wird nun aus Polycarbonat mit eingebettetem Sicherheitsfaden hergestellt. Und die alte „Sollbruchstelle“ an der die Plastikkarte, auf alle wichtigen Daten vermerkt sind, in den Paß „eingenäht“ ist, soll nicht ganz so schnell brechen. Ob das wirklich so ist, wird erst die Praxis zeigen.

Was auf jeden Fall besser geworden ist, ist die Ummantelung des Passes. Bisher bestand die aus einem Hardcover, die besonders – wenn den Paß in der Hosentasche aufbewahrte – schnell verbog und unansehnlich aussah. Beim neuen Paß wird die Ummantelung deutlich flexibler.

So sah der alte Reisepaß aus

So sah der alte Reisepaß aus

Der Rest der Neuerungen soll den Reisepaß sicherer machen, mal wieder. Dazu gehören neue Prägungen auf der Vorder- und Rückseite, die neue Paßkarte aus Polycarbonat, ein individuell personalisierter Sicherheitsfaden, das in die Paßkarte integrierte Fenster mit Linsenstruktur und Bild des Reisepaßinhabers auf der Titelseite und neues Sicherheitspapier mit Sicherheitsfaden und Wasserzeichen.
Man darf bereits jetzt Wetten darauf abschließen, wann die ersten gutgemachten Fälschungen des neuen Reisepasses auftauchen, und daß bei der nächsten Reisepaß-Version, die irgendwann in 15- Jahren 20 Jahren garantiert kommen wird, wieder alles viel sicherer wird.

Was beim neuen Reisepaß genauso schlecht ist wie beim alten, ist die Tatsache, daß wieder keine Möglichkeit gibt, Abgaben zur aktuellen Wohnadresse einzutragen. Das wäre doch auf einer der Papierseiten problemlos möglich. Das hat man abermals versäumt. So sind Menschen, die nur den Reisepaß besitzen, weil sie damit der gesetzlichen Paßpflicht genügen, jederzeit flexibel in alle Welt reisen können und sich die zusätzlichen Gebühren für den Personalausweis sparen, weiterhin gezwungen, sich eine Meldebestätigung bei ihrer Gemeinde oder Stadt zu besorgen. In diesem Punkt enttäuscht der neue Paß durchweg.
Zumindest da Problem mit der bisher fehlenden/fehlerhaften Angabe des Geburtsnamens, was in der Vergangenheit wiederholt zu Problemen bei Grenzübertritten führen konnte, wurde nun beseitigt. Im neuen Paß gibt es nun ein eigenes Feld für den Geburtsnamen.

Versionen und Kosten

Den Reisepaß gibt es wie bisher in verschiedenen Versionen, für die natürlich unterschiedlich hohe Gebühren fällig werden.

  • Reisepaß mit 32 Seiten
    Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben: 60 €
    Personen bis zu Ende des 24. Lebensjahr und Kinder: 37,50 €
  • Reisepaß mit 48 Seiten
    für Vielreisende, kostet jeweils 22 € Zuschlag (entspricht 82 € bzw. 59,50 € für unter 25 Jährige)
  • Reisepaß im Expressverfahren
    kostet jeweils 32 € Zuschlag
    die 32 Seiten-Version kostet 92 Euro bzw. 69,50 Euro für unter 25 Jährige
    die 48 Seiten-Version kostet dementsprechend 114 € bzw. 91,50 € für unter 25 Jährige
  • vorläufiger Reisepaß
    für Menschen, die kurz vor der Abreise feststellen, daß ihr Paß abgelaufen ist und deshalb einen Ersatz brauchen
    kostet 26€
  • Änderung des Wohnorts im Reisepaß oder im vorläufigen Reisepaß
    gebührenfrei, leider beinhaltet das nicht die vollständige Wohnadresse
  • Kinderreisepaß
    Auch Kinder (bis zum vollendeten 12. Lebensjahr) benötigen einen eigenen Reisepaß, Eintragungen im Eltern-Paß gibt es schon seit 2012 nicht mehr
    kostet 13 €, Verlängerung oder Aktualisierung des Kinderreisepasses: 6 €
  • Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt außerhalb des Hauptwohnsitzes
    Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich.
  • Reisepass-Antragstellung bei einer deutschen Botschaft / konsularischen Vertretung,
    z. B. für Deutsche im Ausland bzw. bei Paßverlust: 21 € Zuschlag auf die normale Gebühr
    Antragstellung auf vorläufigen Reisepaß / Kinderreisepaß bei einer deutschen Botschaft / konsularischen Vertretung, z. B. für Deutsche im Ausland bzw. bei Paßverlust: 13 € Zuschlag auf die normale Gebühr

Für den normalen, 32-seitigen Reisepaß für Erwachsene erhöht sich die Gebühr demnach nur um 1 Euro. Das ist doch schon einmal etwas, worüber man froh sein kann, da sich Gebühren sonst grundsätzlich spürbar erhöhen. Und gegenüber Gebühren, die andere Europäer für ihren Reisepaß zahlen müssen, ist der deutsche Reisepaß fast schon als günstig zu bezeichnen.

Alte Reisepässe

Alle derzeit gültigen alten Reisepässe behalten natürlich auch weiterhin ihre Gültigkeit (bis zum auf der Paßkarte angegebenen Ablaufdatum). Niemand muß befürchten, sofort den neuen Reisepaß beantragen zu müssen.

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