Passagier-Rechte bei Flugverspätungen

Bei Verspätungen kann es zu satten Entschädigungszahlungen kommen.

Als Passagier ist man es gewohnt, dass das Flugzeug pünktlich startet. Aber was passiert, wenn ein Flug plötzlich Verspätung hat oder sogar ausfällt, aufgrund eines Streiks, wegen technischer oder anderer Problemen? Hat der Fluggast dann Anspruch auf eine Entschädigung und wer hilft, wenn es zu Problemen mit der Fluggesellschaft kommt?

Das Wichtigste in Stichpunkten:

  • Dem Fluggast steht ab drei Stunden Verspätung eine Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro zu.
  • Nicht zahlen muss die Airline, wenn außergewöhnlich Umstände vorliegen.
  • Die Fluggesellschaft muss die Fluggäste ab zwei Stunden Verspätung verpflegen und ihnen zwei Telefonate, Faxe und E-Mails ermöglichen.
  • Sollte der Abflug erst am nächsten Tag möglich sein, steht dem Passagier eine Unterkunft und Transfer
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