Jetzt ist es raus: Deshalb bekommst du auch bei einem wilden Streik eine Entschädigung.

Der EuGH gibt den Fluggäste mehr Rechte. Auch bei wilden Streiks stehen diesen nun Entschädigungszahlungen zu.

Im Oktober 2016 ging es bei der Airline TUIfly äußerst turbulent zu. Als Tochterairline der bereits damals ums Überleben kämpfenden Air Berlin stand eine Übernahme von Verbindungen und Flugzeugen der TUIfly durch die Lufthansa im Raum. Rund 40 Flugzeuge der TUIfly sollten in die Lufthansa-Tochter Eurowings integriert werden.

Weil die Mitarbeiter durch diesen Deal jedoch starke Verschlechterungen befürchteten, traten viele Crews in einem wilden Streik. Praktisch sah das so aus, daß sich plötzlich viele Besatzungen gleichzeitig krank meldeten. Die Folge waren massive Beeinträchtigungen im Flugbetrieb. Viele Flüge starteten nur verspätet oder mußten komplett gestrichen werden.

Bereits im Februar 2017 entschied das Amtsgericht Hannover → weiterlesen…

Berlin: Ferienwohnungen bleiben verboten.

Klagen gegen das Ferienwohnungsverbot sind gescheitert.

Das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in Berlin bleibt bestehen. Ab dem 01. Mai 2014 sind in der Hauptstadt Ferienwohnungen verboten, die ganze Wohnungen blockieren. Nur einzelne Zimmer als Ferienunterkunft sind auch weiterhin erlaubt.
Zum 01. Mai 2016 lief auch die letzte Übergangsfrist ab. Seitdem droht allen Vermietern solcher Ferienwohnungen ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro.

Berlin will damit erreichen, daß der Wohnungsmarkt der Stadt, der in vielen Stadtteilen völlig überhitzt ist und die Nachfrage nach günstigen Unterkünften für die Berliner schon lange nicht mehr befriedigen kann, etwas entlastet wird, wenn die bisher durch die Nutzung als Ferienwohnung blockierten Wohnräume wieder frei und zugänglich werden. Kritiker merken jedoch zu recht an, daß die → weiterlesen…

Mallorca kippt Benimmregeln wieder

Eimer-Saufen ist wieder erlaubt.

Sie sollten zu einem besseren Benehmen beitragen und letztlich dafür sorgen, daß eine andere, möglichst besser betuchte Klientel die Mittelmeerinsel Mallorca häufiger als Urlaubsziel bucht. Dafür wurden die neuen Benimmregeln im Jahr 2014 erlassen. Jetzt wurden diese wieder gekippt, wegen eines Verfahrensfehlers.

Neue Benimmregeln

Die neuen und strengen Benimmregeln der „Verordnung für zivilisiertes Zusammenleben“ auf Mallorca galten seit dem Juni 2014. Wer sich nicht an die neuen Regeln hielt, riskierte ein Bußgeld in Höhe bis zu 400 Euro.

Das Saufen unter freiem Himmel und ganz speziell aus den berüchtigten Sangria-Eimern, das Urinieren und Spucken in der Öffentlichkeit und das Lärmmachen standen ebenso unter Strafe, wie das Tragen von Badebekleidung in der Innenstadt. Auch die Straßenprostitution wurde → weiterlesen…

Defekte Toilette: Bahn muß Schmerzensgeld zahlen

200 Euro Schmerzensgeld wegen einer defekten Toilette.

Das Thema Toilette löst bei vielen Menschen oftmals Heiterkeit und Schmunzeln aus. Alles, was sich um dieses Thema dreht, wird als lustig empfunden. Doch, wenn man mal wirklich ein stilles Örtchen braucht und es ist keins in der Nähe, dann vergeht auch den eher leichten Gemütern schnell das Lachen.

Regionalexpress mit defekter Toilette

So erging es einer Frau in einem Zug der Deutschen Bahn. Der Regional-Express von Koblenz nach Trier, mit dem die Frau im Oktober 2014 unterwegs war, hatte zwar eine Toilette an Bord. Doch diese war, wie so oft in Regionalzügen, kaputt. Leider war dies auch die einzige Toilette im ganzen Zug.

Die Frau mußte dringend, konnte aber die Toilette nicht → weiterlesen…

Sind hohe Stornogebühren rechtens?

Urteil untersagt pauschale Gebühren bei Reisestornierungen.

Reiseveranstalter sind immer schnell dabei, wenn es darum geht, eine Reise zu verkaufen. Schönste Fotos und blumigste Umschreibungen sollen das vermeintliche Traumhotel im besten Licht erscheinen lassen und den Urlauber zur schnellen Buchung veranlassen. In den allermeisten Fällen sind die Urlauber nach Rückkehr aus dem Urlaub auch sehr zufrieden.

Doch was passiert, wenn man den Urlaub aus irgendwelchen Gründen auch immer nicht antreten kann? Dann werden in der Regel kräftige Stornokosten fällig. Je näher der Abreisetermin bereits herangerückt ist, um so höher fallen auch die Gebühren aus, die die Reiseveranstalter von den verhinderten Urlaubern verlangen. Keine Reise, aber hohe Kosten heißt es dann am Ende für den Kunden.

Wer früh bucht, trägt auch → weiterlesen…

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