Berlin: Ferienwohnungen bleiben verboten.

Klagen gegen das Ferienwohnungsverbot sind gescheitert.

Das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in Berlin bleibt bestehen. Ab dem 01. Mai 2014 sind in der Hauptstadt Ferienwohnungen verboten, die ganze Wohnungen blockieren. Nur einzelne Zimmer als Ferienunterkunft sind auch weiterhin erlaubt.
Zum 01. Mai 2016 lief auch die letzte Übergangsfrist ab. Seitdem droht allen Vermietern solcher Ferienwohnungen ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro.

Berlin will damit erreichen, daß der Wohnungsmarkt der Stadt, der in vielen Stadtteilen völlig überhitzt ist und die Nachfrage nach günstigen Unterkünften für die Berliner schon lange nicht mehr befriedigen kann, etwas entlastet wird, wenn die bisher durch die Nutzung als Ferienwohnung blockierten Wohnräume wieder frei und zugänglich werden. Kritiker merken jedoch zu recht an, daß die → weiterlesen…