Checkliste Reisemängel

So sichert man seine Rechte bei Mängeln am Urlaubsort.

Wie soll man sich verhalten, wenn Reisemängel auftreten? Diese Frage stellen sich Urlauber immer wieder. Kaum sind die schönsten Wochen des Jahres da und man kann endlich den langersehnten und wohlverdienten Urlaub antreten, da vermiesen Mängel einem den Spaß. Das gebuchte Hotel hat mit dem im Katalog nur den äußeren Anschein gemeinsam. Im Inneren erweist es sich als reiner Horror. Verschmutzte Zimmer, Lärm von der gegenüberliegenden Baustelle oder kaputte Geräte auf dem Kinderspielplatz sind nur einige der möglichen Mängel.

Doch solche Zustände muß kein Reisender hinnehmen. Auch bei kleineren Mängeln → weiterlesen…

Kreuzfahrt: Ausgelassener Hafen muß hingenommen werden

Ein ausgelassener Hafen berechtigt noch nicht zur Rückforderung des vollen Reisepreises.

Wer eine Kreuzfahrt tut, der kann was erzählen. Manchmal jedoch kann der Rückkehrer weniger erzählen, als ihm eigentlich lieb gewesen wäre. Zum Beispiel wenn das Kreuzfahrtschiff aus irgendwelchen Gründen die Route ändern muß und deswegen in einen Hafen nicht festmachen kann. Obwohl dies bei der Buchung in der Reisebeschreibung vorgesehen war.

Ein Kläger vor dem Amtsgericht Rostock forderte den kompletten Reisepreis von der Reederei zurück, weil auf einer 2-wöchigen Kreuzfahrt über Island, Schottland und Norwegen die Stadt Reykjavik nicht angelaufen wurde. Eine Nacht sollte das Schiff in der isländischen Hauptstadt Station machen. Schlechte Wetterverhältnisse zwangen den Kapitän des Kreuzfahrtschiffes jedoch, diesen Programmpunkt auszulassen. Die Reederei zahlte deswegen freiwillig 450 → weiterlesen…