Checkliste Reisemängel

So sichert man seine Rechte bei Mängeln am Urlaubsort.

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Wie soll man sich verhalten, wenn Reisemängel auftreten? Diese Frage stellen sich Urlauber immer wieder. Kaum sind die schönsten Wochen des Jahres da und man kann endlich den langersehnten und wohlverdienten Urlaub antreten, da vermiesen Mängel einem den Spaß. Das gebuchte Hotel hat mit dem im Katalog nur den äußeren Anschein gemeinsam. Im Inneren erweist es sich als reiner Horror. Verschmutzte Zimmer, Lärm von der gegenüberliegenden Baustelle oder kaputte Geräte auf dem Kinderspielplatz sind nur einige der möglichen Mängel.

Doch solche Zustände muß kein Reisender hinnehmen. Auch bei kleineren Mängeln hat man ein Recht auf deren Beseitigung. Sollte das Hotel dazu nicht in der Lage sein, hat man einen Anspruch auf eine Reisepreisminderung. Manchmal sogar bis zu 100 Prozent des Reisepreises.
Wieviel man tatsächlich zurück verlangen kann, hängt ab von der Art und der Schwere des Mangels. Festgelegte gesetzliche Quoten existieren zwar nicht, die Gerichte orientieren sich aber an sogenannten Reisemängeltabellen. Aus diesen geht hervor, welche Urteile es zu bestimmten Reisemängeln bereits gibt. So kann man schon vor einer Klage abschätzen, ob ein Gang vor die Richter Sinn macht und wieviel Reisepreisminderung dabei wahrscheinlich rausspringen wird.

Vor dem Gang zum Gericht sollten die Reisenden aber bereits am Urlaubsort einige wichtige Details beachten. Die nachfolgende Checkliste gibt dafür wichtige Punkte:

Ihre Reiserechte

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