Was tun bei Gepäckverlust?

Gut gelandet, doch der Koffer ist weg. Das können Passagiere tun.

In diese Situation möchte niemand kommen. Nach einem mehr oder weniger anstrengenden Flug steht man am Gepäckband und wartet und wartet und wartet. Irgendwann wird das Band abgestellt und die schlechte Vorahnung wird zur Gewissheit: Der eigene Koffer ist weg. Dann ist der Schreck erst einmal groß. Was soll man jetzt tun?

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Lost and Found

Zum Glück kommt das nicht sehr häufig vor. Rund 95 Prozent aller vermissten Koffer und Gepäckstücke tauchen auch wieder auf. Um wieder an den eigenen Koffer zu kommen, müssen die Passagiere möglichst sofort am Flughafen den Verlust melden. Dazu muß man im Terminal den „Lost and Found“- Schalter suchen. Das kann schon mal zur Schnitzeljagd ausarten, denn häufig sind diese Schalter irgendwo in der hintersten Ecke des Flughafengebäudes untergebracht.
Hat man den Schalter dann irgendwann gefunden, ist es äußerst wichtig, daß man den Gepäck-Aufkleber von der Bordkarte zur Hand hat. Ohne diesen Aufkleber mit der Gepäckregistrierungsnummer geht gar nichts. Er ist das wichtigste Beweismittel. Deshalb sollte man diesen Abschnitt während des Fluges und danach immer gut aufbewahren.
Zuerst werden die Mitarbeiter am „Lost and Found“- Schalter versuchen, eine Nachforschung innerhalb des Flughafens durchzuführen. Vielleicht wurde der Koffer ja nur aufs falsche Gepäckband gelegt. Bleiben diese Nachforschungen ohne Erfolg, wird eine Verlustmeldung erstellt. Auf ihr sind Personen- und Flugdaten, Adressen sowie Angaben zum Gepäck enthalten. Und sie enthält eine Referenznummer, die sich der Passagier unbedingt merken sollte, da diese später noch gebraucht wird.

Schadenersatz

Sollte eine Verlustmeldung am Flughafen nicht möglich sein, können sich die Passagiere auch schriftlich an ihre Airline wenden. Das muß innerhalb von 21 Tagen passieren, sonst geht der Schadenersatzanspruch verloren.
Taucht der Koffer oder die Gepäckstücke dann wieder auf, werden die Teile meist kostenlos an die hinterlegte Adresse des Passagiers gebracht. Wenn nicht, kann man sich die Kosten für die Fahrt zum Airport von der Fluggesellschaft erstatten lassen.

In der Zwischenzeit steht der Passagier aber ohne Gepäck da und muß für Ersatz sorgen. Manche Airlines geben sich da sehr kulant. So erhält man z.B. ein Paket mit Toilettenartikeln und Unterwäsche, um über die ersten Tage zu kommen. Bei anderen Airlines bekommen die betroffenen Passagiere finanzielle Überbrückungshilfen, damit sie sich die nötigsten Dinge selbst besorgen können.

Grundsätzlich hat jeder Fluggast, der am Urlaubsort ohne seinen Koffer dasteht, das Recht, sich auf Kosten der Airline eine Ersatzaustattung zu kaufen. Allerdings sollte man es nicht übertreiben und nur das nötigste kaufen, da die Übernahmeregelungen für Ersatzausstattungen bei den Fluggesellschaften unterschiedlich geregelt sind.
Wichtig ist, auf jeden Fall sämtliche Belege und Quittungen aufzuheben. Spätestens 3 Wochen nachdem das Gepäck wieder aufgetaucht ist, müssen die Belege und Quittungen dann bei der Airline sein, damit die Erstattungszahlung geregelt werden kann.

Bleibt das Gepäck für immer verschwunden, was nur bei rund 5 Prozent aller vermissten Koffer passiert, dann muß der Passagier eine Auflistung der im Koffer enthaltenen Gepäckstücke und ihres Wertes anfertigen und der Fluggesellschaft übermitteln. Diese wird sich dann um den Schadenersatz kümmern. Sollten sehr wertvolle Dinge im Koffer gewesen sein, könnte es aber schwierig werden. Der Höchstsatz pro Passagier für Schadenersatz liegt bei 1.200 EUR.
Hat man wertvollere Gepäckstücke im Koffer, etwa Uhren oder Schmuck, dann sollte man dafür vor Antritt der Reise eine extra Versicherung abschließen. Die wird dann einen möglichen Schaden ersetzen.

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