Streik: Am Donnerstag droht Chaos im Flugverkehr.

ver.di fordert tausende Flughafen-Arbeiter zum Streik auf.

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Die Gewerkschaft ver.di will es wissen. Am Donnerstag sind an deutschen Flughäfen massive Streiks geplant. Allein am Airport Frankfurt soll der Ausstand ganze 11 Stunden andauern. Hier hat ver.di 6.000 Beschäftigte zum Warnstreik aufgerufen. Zwischen 03:00 Uhr und 14:30 Uhr sollen deshalb alle Arbeiten ruhen.

Auch an anderen Flughäfen, wie München, Düsseldorf, Köln, Hannover, Hamburg und Stuttgart drohen am kommenden Donnerstag Flugausfälle, Behinderungen und Flugverlegungen. Auch hier sind die Flughafenarbeiter zu Arbeitsniederlegungen aufgerufen.

Die Deutsche Lufthansa arbeitet derzeit an einem Ersatzflugplan. Da die Flughäfen Frankfurt und München die zwei wichtigsten Airports für Lufthansa sind, werden die Auswirkungen auf Passagiere dieser Airline auch äußerst massiv sein. Lufthansa rechnet mit zahlreichen Flugausfällen. Auch an den nachfolgenden Tagen wird der Flugplan noch nicht zu 100 Prozent wieder rund laufen.

Flugzeug der Lufthansa im Hamburg

Flugzeug der Lufthansa im Hamburg

Und auch in Zukunft müssen vor allem Lufthansa Kunden immer wieder mit streikbedingten Flugausfällen rechnen, da neben ver.di, die vor allem für die Rechte der Flughafenangestellten kämpft, auch die Gewerkschaft Cockpit Streiks angedroht hat. Cockpit will für die Piloten bei Lufthansa mehr Gehalt und eine bessere Übergangsversorgung am Ende der Karriere herausholen.

Was tun bei einem Streik?

  • Flugreisende sollten sich unbedingt vor der Abfahrt zum Flughafen über die aktuellen Abflüge und Ankünfte informieren. Das geht am besten über die Homepages des Flughafens und der Airline.
  • Wird der Flug streikbedingt gestrichen, dann  muß sich die Airline schnellstmöglich um eine Ersatzbeförderung kümmern, bspw. per Ersatzflug oder innerdeutsch auch per Bahn oder Bus.
  • Um gestrandete Passagiere muß sich die Airline kümmern. Bei Flügen bis zu 1.500 Kilometer haben Fluggäste nach 2 Stunden Anspruch auf Essen und Getränke und auf zwei Telefonate auf Kosten der Airline. Bei Flügen von 1.500 bis 3.000 Kilometer gibt es nach 3 Stunden Unterstützung und bei Flügen über 3.000 Kilometer ab 4 Stunden Verspätung.
  • Nach 5 Stunden Wartezeit haben Passagiere ein Recht auf die Rückgabe und Erstattung der Flugtickets.
  • Verschiebt sich der Abflug auf den nächsten Tag, muß sich die Fluggesellschaft um eine Übernachtung im Hotel kümmern.

Sollte sich eine Airline weigern, den Passagier zu unterstützen, dann kann dieser auf eigene Faust für seine Verpflegung und Unterbringung sorgen. Die entstandenen Kosten kann er dann später der Airline in Rechnung stellen, wenn er alle Belege gesammelt hat.

Ein Recht auf eine Ausgleichszahlung haben Passagiere bei einem Streik allerdings nicht, da ein Streik als höhere Gewalt gewertet wird.

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