So funktioniert die Einreise nach Kanada

Wer nach Kanada reisen möchte, wird schnell mit den Begriffen Kanada-Visum und ETA-Verfahren konfrontiert. Hier erfährst du, was dahinter steckt und wie deine Kanadaeinreise klappt.

Nicht nur die Bedingungen für eine USA-Reise werden immer komplizierter, auch die Einreise nach Kanada hat sich verschärft. Seit dem 15.03.2016 hat das Kanada Visum einen neuen Namen. Für deutsche Staatsangehörige ist zur Einreise nun die elektronische Einreisegenehmigung (ETA) erforderlich. Diese ETA ist bei der Einreise auf dem Luftweg notwendig. Über diesen Weg werden wohl die Allermeisten aus Europa nach Kanada einreisen.

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Einreisebedingungen

Aufgrund der weltweit erhöhten Gefahr von Terroranschlägen hat Kanada seine Einreisebestimmungen verschärft. Eine Visumpflicht besteht für Deutsche Staatsbürger nicht. Für die Einreise nach Kanada wird ein Reisepass benötigt, auch ein vorläufiger Reisepass wird anerkannt. Ein Personalausweis wird nicht anerkannt. Kinder benötigen einen eigenen Kinderreisepass mit Foto. Seit Juni 2012 ist der Kindereintrag im elterlichen Reisepass nicht mehr gültig. Alle Reisedokumente müssen für die Gesamtdauer des Aufenthalts gültig sein.

Für geschäftliche und touristische Aufenthalte besteht für bis zu sechs Monate bei Transit und der Einreise keine Visumpflicht. Allerdings ist die Einreise nur noch mit der elektronischen Einreiseerlaubnis (ETA) möglich. In Kanada wurde mit Wirkung vom 01. August 2015 das ETA-Verfahren eingeführt. Diese Electronic Travel Authorization ist zwingend für die Ein- und Durchreise auf dem Luftweg erforderlich. Seit 10.11.2016 ist eine zuvor bestehende Übergangsregelung weggefallen.

Die ETA-Regelung gilt ohne Ausnahme für Reisende aus nahezu allen europäischen Ländern, daher auch für Österreicher und Schweizer Bürger.

Bei Einreise auf dem See- oder Landweg ist die ETA allerdings nicht erforderlich. Deutsche, die bereits ein gültiges Visum besitzen, benötigen auch keine ETA. Flugpersonal, welches aufgrund von beruflichen Transitaufenthalten maximal 24 Stunden in Kanada ist, benötigen ebenfalls keine ETA.

Doppelte Staatsbürgerschaft

Deutsche Staatsangehörige, welche zudem die Staatsangehörigkeit Kanadas besitzen, benötigen zur Einreise nicht nur den deutschen Reisepass inklusive ETA, sondern zudem auch den kanadischen Reisepass.

Der deutsche Reisepaß

Der deutsche Reisepass

Antrag der elektronischen Einreisegenehmigung

Vor Antritt einer Flugreise nach Kanada muss die Beantragung der ETA online erfolgen. Dies ist über offizielle Seiten möglich, aber auch nicht-offizielle Webseiten bieten die Vermittlung der ETA an. Bei körperlicher und geistiger Behinderung kann die Einreisegenehmigung auch durch einen Vertreter auf alternativem Weg eingeholt werden.

Wichtig zu wissen ist, dass die erteilte Genehmigung kein „Freibrief“ ist. Einreisende erhalten dadurch nicht zwingend einen Anspruch auf die Einreise. Die letztendliche Entscheidung, ob jemand tatsächlich nach Kanada einreisen darf, hat das kanadische Grenzpersonal am Einreiseflughafen.

Gültigkeitsdauer und Gebühren

Für die Beantragung der ETA fällt eine Gebühr von umgerechnet rund 5 Euro an. Die Genehmigung wird für fünf Jahre erteilt. Die ETA ist an das Reisedokument des Antragsstellers gebunden. Wenn innerhalb der fünfjährigen Geltungsdauer ein neuer Reisepass ausgestellt werden muss, verfällt damit auch die erteilte ETA.
Bei der Einreise nach Kanada müssen Einreisende überzeugend belegen können, dass sie keine Arbeitsaufnahme beabsichtigen, genügend finanzielle Mittel für die Dauer der Reisezeit besitzen und am Ende der Reise Kanada auch ganz sicher wieder verlassen. Dafür sollte man beispielsweise seine Kreditkarte, die Reiseunterlagen, die Adresse der gebuchten Hotels und das Rückreiseticket vorweisen können.

Vorsicht

Falsche Angaben bei der online Beantragung führen zur Verweigerung der Einreise. Wer dabei schummelt, sitzt ganz schnell wieder im Flugzeug für die sofortige Rückreise, ohne jemals kanadischen Boden betreten zu haben.

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