BGH-Urteil zu Pauschalreisen

Mehr als 20 Prozent Anzahlung und hohe Stornogebühren sind nun Geschichte.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute ein Urteil gefällt, nach dem es Reiseveranstaltern zukünftig nicht mehr erlaubt ist, mehr als 20 Prozent des Reisepreises bei der Buchung als Anzahlung zu verlangen.

Viele Anbieter von Pauschalreisen, wie Tui, Thomas Cook oder Neckermann, verlangen heutzutage Anzahlungen von 25 bis zu 40 Prozent der Gesamtkosten. Diese Anzahlung ist zudem bereits eine Woche nach Buchung fällig, unabhängig davon, wann die Reise wirklich angetreten wird. Ist es dann endlich soweit, dann verlangen die Veranstalter spätestens einen Monat vor Abreise die komplette Restzahlung.

Will der Kunde seine Reise vor Abflug stornieren, dann werden üppige Stornogebühren fällig. Gestaffelt, je nachdem wie kurzfristig vor Abreise storniert werden → weiterlesen…

Reise nach Bordeaux statt Porto

Einer Sächsin wird ihr Dialekt zur teuren Falle.

Eigentlich wollte die Kundin nach Porto. Das liegt bekanntlich in Portugal. Die Mitarbeiterin der Reiseunternehmens verstand am Telefon allerdings Bordeaux. Das liegt schlappe 800 km entfernt an der französischen Atlantikküste.

„Borto“ klingt fast wie „Bordo“, zumindest wenn man aus Sachsen kommt und seinen sächsischen Dialekt auch am Telefon pflegt. Eine klare Aussprache ist bei Geschäftsabschlüssen aber nun einmal unerläßlich.

Die Kundin muß nun für einen Flug zahlen, den sie eigentlich gar nicht antreten wollte. Immerhin fast 300 EUR kostet sie das Aussprache/Verständigungsproblem. Das Reiseunternehmen trifft keine Schuld. So hat es das Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstadt entschieden. Die Kundin hat bei der verbindlichen Reisebuchung, die zweimal in korrektem Hochdeutsch vorgetragen wurde, zugestimmt. So ist → weiterlesen…

1 2