Jetzt ist es raus: Deshalb bekommst du auch bei einem wilden Streik eine Entschädigung.

Der EuGH gibt den Fluggäste mehr Rechte. Auch bei wilden Streiks stehen diesen nun Entschädigungszahlungen zu.

Im Oktober 2016 ging es bei der Airline TUIfly äußerst turbulent zu. Als Tochterairline der bereits damals ums Überleben kämpfenden Air Berlin stand eine Übernahme von Verbindungen und Flugzeugen der TUIfly durch die Lufthansa im Raum. Rund 40 Flugzeuge der TUIfly sollten in die Lufthansa-Tochter Eurowings integriert werden.

Weil die Mitarbeiter durch diesen Deal jedoch starke Verschlechterungen befürchteten, traten viele Crews in einem wilden Streik. Praktisch sah das so aus, daß sich plötzlich viele Besatzungen gleichzeitig krank meldeten. Die Folge waren massive Beeinträchtigungen im Flugbetrieb. Viele Flüge starteten nur verspätet oder mußten komplett gestrichen werden.

Bereits im Februar 2017 entschied das Amtsgericht Hannover → weiterlesen…