TUIfly muß Passagiere entschädigen

Für die Flugausfälle wegen Krankheit muß TUIfly seine Kunden entschädigen. Das hat das Amtsgericht Hannover entschieden.

Im Oktober 2016 meldeten sich auffällig viel Flugpersonal bei TUIfly krank. Deshalb kam es an einigen deutschen Flughäfen zu zahlreichen Flugausfällen.

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Inoffizieller Grund für diese Häufung von Kranken beim Billigflieger war der Protest der Belegschaft gegen die Pläne, TUIfly und Air Berlin zu verschmelzen. Das stieß dem Kabinenpersonal übel auf, da man davon ausgehen muß, daß diese Pläne nicht ohne Personalabbau über die Bühne gehen werden. Sich krankschreiben zu lassen, war somit ein stiller Protest gegen die Fusionspläne.

Entschädigung für Passagiere

Nun sind Flugausfälle an sich schon ein großes Ärgernis. Termine müssen neu geplant und umgelegt werden, komplette Reisepläne werden auf einen Schlag unbrauchbar gemacht. Das ärgert Urlauber genauso wie Business-Kunden, nicht zuletzt, weil all das zumeist auch mit erhöhten Kosten verbunden ist.

Um so ärgerlich wird es jedoch, wenn die betreffende Airline dann noch versucht, sich um die fälligen Entschädigungszahlungen an die Passagiere zu drücken. Genau das hat TUIfly offenbar dadurch versucht, daß die Airline sich bei den Flugausfällen auf höhere Gewalt berief. Bei höherer Gewalt, wie z.B. Naturkatastrophen oder Streiks, sind die Airlines fein raus und müssen nichts zahlen. Der Passagier ist der Dumme.

Urteil des Amtsgericht Hannover

Das Amtsgericht Hannover hat jetzt in zwei Fällen entschieden, daß bei den Flugausfällen im Oktober 2016 keine höhere Gewalt vorlag. Die massenhaften Krankschreibungen des Bordpersonals wertete TUIfly als wilden Streik, doch dieser Ansicht folgte das Gericht nicht.

TUIfly muß nun Entschädigungen auf Grundlage der EU-Fluggastrechteverordnung leisten. Diesen Urteilen wird eine Signalwirkung für andere Prozesse gegen TUIfly zugeschrieben. Allerdings sind die Urteile noch nicht rechtskräftig.

Zahlreiche Passagiere hatten die Fluggesellschaft geklagt, weil diese nur bereit war den Flugpreis zu erstatten. Weitergehende Zahlungen, wie diese in der EU-Fluggastrechteverordnung vorgesehen sind, lehnte TUIfly jedoch ab.

Passagier-Rechte durchsetzen

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Entschädigungsanspruch checken lassen

Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt. Dieser Spruch wurde damit mal wieder bestätigt. Die Passagiere, die sich mit der Erstattung des Flugpreises zufrieden gegeben haben, haben wahrscheinlich viel Geld verspielt. Besser wäre es gewesen, sie hätten die Angelegenheit einer professionellen Agentur übergeben*, die sich mit dem Thema Passagier-Entschädigungen auskennt.

Solche Agenturen checken zunächst völlig kostenfrei für betroffene Passagiere, ob sie gegen die Airline einen Anspruch auf Zahlung von Entschädigungen haben. Das geht innerhalb weniger Minuten und kostet nichts. Wird dabei ein Anspruch ausgemacht, übernimmt die Agentur die komplette rechtliche Abwicklung, bis hin zur Klage. Nur wenn dann tatsächlich eine Entschädigungszahlung herauskommt, erhält die Agentur davon eine Provision.

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