Jetzt ist es raus: Deshalb bekommst du auch bei einem wilden Streik eine Entschädigung.
Der EuGH gibt den Fluggäste mehr Rechte. Auch bei wilden Streiks stehen diesen nun Entschädigungszahlungen zu.
Im Oktober 2016 ging es bei der Airline TUIfly äußerst turbulent zu. Als Tochterairline der bereits damals ums Überleben kämpfenden Air Berlin stand eine Übernahme von Verbindungen und Flugzeugen der TUIfly durch die Lufthansa im Raum. Rund 40 Flugzeuge der TUIfly sollten in die Lufthansa-Tochter Eurowings integriert werden.
Weil die Mitarbeiter durch diesen Deal jedoch starke Verschlechterungen befürchteten, traten viele Crews in einem wilden Streik. Praktisch sah das so aus, daß sich plötzlich viele Besatzungen gleichzeitig krank meldeten. Die Folge waren massive Beeinträchtigungen im Flugbetrieb. Viele Flüge starteten nur verspätet oder mußten komplett gestrichen werden.
Bereits im Februar 2017 entschied das Amtsgericht Hannover, daß den Passagieren deshalb eine Entschädigung zusteht, da es sich bei den Störungen nicht um höhere Gewalt handelte. TUIfly wertete die massenhaften Krankschreibungen als wilden Streik, dieser Auffassung folgte das Amtsgericht nicht.
EuGH Entscheidung überrascht
TUIfly wollte das Urteil aus Hannover nicht hinnehmen, deshalb landete der Fall vor dem EUGH. Doch nun kam es für die Airline zu einem überraschenden Urteil. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg ist auch der Auffassung, daß die zahlreichen Krankmeldungen als wilder Streik zu werten sind, doch den Passagieren steht trotzdem eine Entschädigung zu. Bäng!
Der EuGH meint, daß die Fluggesellschaften auch bei wilden Streiks verpflichtet sind, entsprechende Entschädigungen zu zahlen. Wenn es wegen unerlaubter Arbeitsniederlegungen zu Ausfällen von Flügen oder zu großen Flugverspätungen kommt, dann haben die Passagieren ein Recht auf Entschädigungen. Zwar nicht automatisch, vielmehr müsse von Fall zu Fall entschieden werden. Ein genereller Ausschluß von Passagierentschädigungen bei wilden Streiks ist damit Geschichte.
Nach der Auffassung des EuGH können sich Airlines nur vor Entschädigungszahlungen drücken können, wenn das Ereignis, das zu Behinderungen im Flugverkehr führt, nicht Teil der normalen Betriebstätigkeit ist und wenn von der Airline nicht beherrschbar ist.
Der Streik der TUIfly Crews falle nicht unter diese beiden Kategorien. Die geplanten Umstrukturierungen wurden im Herbst 2016 überraschend angekündigt und führten zu den Arbeitsniederlegungen. Das sei jedoch Teil der normalen Geschäftstätigkeit. Außerdem sei der wilde Streik nicht unbeherrschbar gewesen, er endete nach einer Einigung zwischen der Belegschaftsvertretung und dem Management. Deshalb stehen den Passagieren auch die entsprechenden Entschädigung bei Verspätung oder Flugausfall zu.
Entschädigungsanspruch jetzt checken lassen
Wer von den Ereignissen im Herbst 2016 bei TUIfly betroffen war, der sollte die Angelegenheit jetzt schnell einer professionellen Agentur übergeben*, die sich mit dem Thema Passagier-Entschädigungen auskennt.
Solche Agenturen checken zunächst völlig kostenfrei für betroffene Passagiere, ob sie gegen die Airline einen Anspruch auf Zahlung von Entschädigungen haben. Das geht innerhalb weniger Minuten und kostet nichts. Wird dabei ein Anspruch ausgemacht, übernimmt die Agentur die komplette rechtliche Abwicklung, bis hin zur Klage. Nur wenn dann tatsächlich eine Entschädigungszahlung herauskommt, erhält die Agentur davon eine Provision.
Die Entschädigungszahlungen sind dabei nicht unerheblich. Bei Flugausfall und Verspätungen von mehr als drei Stunden stehen Passagieren bei einer Flugstrecke von bis 1500 Kilometern 250 Euro pro Person zu. Bei Strecken von 1500 bis 3500 Kilometern sind es 400 Euro, über 3500 Kilometern 600 Euro. Diese Summen ergeben sich aus der EU-Fluggastrechteverordnung, nach der jede Airline arbeiten muß, die in Europa aktiv ist.
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[Letzte Aktualisierung am 4.10.2024 um 19:20 Uhr / * = werbender Link (Affiliate) / Bilder von der Amazon Product Advertising API]