Was darf ich aus dem Urlaub mitbringen?

Zoll App bringt Klarheit.

Urlaubszeit ist Reisezeit, und Einkaufszeit. Manche Waren sind im Ausland viel billiger als in Deutschland. Warum also nicht den Preisvorteil nutzen und am Urlaubsort kräftig einkaufen. Je mehr, je besser – so hat man schnell einen Teil der Urlaubskosten wieder heraus. So mag mancher denken. Doch an den Zoll und fällige Abgaben und Steuern beim Überschreiten von festgelegten Freimengen denken viele dabei nicht.

Wer aus dem Ausland zurückkehrt und am Flughafen beim Zoll durch die grüne Tür geht, und damit erklärt, daß er nichts zu verzollen hat, für den kann es teuer werden, wenn der Zoll dann eine Kontrolle macht. Je nach Höhe des Wertes der eingeführten Waren kann es sogar strafbar werden. So kann der → weiterlesen…

Landeverbot für Sylt

Nicht-EU-Bürger dürfen nicht mehr per Flugzeug anreisen.

Da werden sich die Millionäre aber ärgern. Ist man doch extra ausgewandert, um in Deutschland keine Steuern zahlen zu müssen und das so gesparte Geld auf der Nordseeinsel Sylt mit großen Gehabe ausgeben zu können. Doch wer wegen der Steuer beispielsweise in die Schweiz gezogen ist, der hat es nun erheblich beschwerlicher, um auf die „Insel der Reichen und Schönen“ zu kommen.

Für Personen, deren Flug außerhalb der EU begonnen hat, ist es künftig nicht mehr erlaubt, auf dem Flughafen Sylt (IATA-Code: GWT) zu landen. Der Grund dafür: Am Flughafen gibt es keine Zollkontrolle für Linienflugpassagiere. Der Kurztrip zum Wochenende nach Sylt ist damit wohl passé, denn die Anreise per Bahn oder Auto → weiterlesen…