Airline darf keine Stornierungsgebühr erheben
Bearbeitungsentgelt bei Flugstorno ist unzulässig.
Wer bei Air Berlin einen gebuchten Flug stornieren wollte, der mußte bisher eine Bearbeitungsgebühr von 25 Euro zahlen. So stand es in den AGB der Airline. Doch diese Praxis ist unzulässig.
Zu diesem Urteil kam das Berliner Kammergericht. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat die Praxis des Abkassierens bei Air Berlin für Flugstornierungen angeprangert und Recht bekommen.
Passagiere, die einen gebuchten Flug stornieren wollten oder diesen nicht antraten, sollten für die Bearbeitung der Stornierung 25 Euro zahlen. Nach Ansicht des Gerichts ist die Bearbeitung einer Flugstornierung aber keine Leistung, für die die Airline extra kassieren darf. Das gesetzliche Kündigungsrecht der Kunden darf nicht durch Gebühren eingeschränkt werden.
Und die Richter gingen sogar noch weiter. Sie untersagten es der Airline auch, den Anteil der Steuern und Gebühren am Preis eines Tickets zu niedrig auszuweisen. Für Flüge zwischen Berlin und Frankfurt hatte Air Berlin beispielsweise Steuern und Gebühren in Höhe von 1 Euro und für den Rückflug von 3 Euro angegeben. Damit sollten nach Ansicht des Verbraucherzentrale Bundesverbandes die Kunden davon abgehalten werden, nach einer Stornierung die Steuern und Gebühren zurückzufordern.
Diese Praxis geht nun nicht mehr. Die Airline muß immer die korrekten Steuern und Gebühren ausweisen. Das Gericht wies in dem o.g. Beispiel darauf hin, daß am Frankfurter Flughafen allein das Passagierentgelt, das die Airlines der Flughafengesellschaft für jeden Passagier zahlen müssen, in der Regel allein schon 14,70 Euro beträgt.
Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, dürfte in der Zukunft aber definitiv Umsatzverluste für Air Berlin und andere Fluggesellschaften bedeuten, denn stornierte oder nicht angetretene Flüge sind in der Flugbranche alles andere als eine Seltenheit. Die zusätzlichen Einnahmen aus der Stornogebühr dürften dementsprechend hoch gewesen sein. Diese Einnahmen fallen nun gänzlich weg.
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