Wohnungskündigung wegen airbnb
Wer seine Mietwohnung auf airbnb anbietet, riskiert die fristlose Kündigung.
Vermittlungsportale, wie airbnb, 9flats oder wimdu, erfreuen sich zunehmender Begeisterung und sind immer mehr im Kommen. In den 4 Jahren seit der Gründung von airbnb wurden bereits über 10 Millionen Wohnungen vermittelt.
Solche Anbieter stellen eine online Plattform zur Verfügung, auf der Privatleute ihre Wohnung oder ihr Haus an Urlauber vermieten können. Das geht schnell und ist unkompliziert. Mit ein paar Mausklicks und einigen hochgeladenen Fotos kann jeder seine Wohnung online stellen.
Die Urlauber schätzen die private Atmosphäre in den Wohnungen und sparen sich so die zumeist viel teureren Hotelaufenthalte.
In die Kritik geraten sich derartige Vermittlungsportale, weil dadurch ein ziemlich großer Graumarkt für leerstehende Wohnungen entstanden ist. In vielen Großstädten, wie Berlin u.a., werden dadurch dem regulären Wohnungsmarkt übermäßig viele Unterkünfte entzogen, da die Vermieter bei guter Buchungslage mit vermittelten Urlaubern ein Vielfaches von dem einnehmen können, was eine reguläre monatsweise Vermietung einbringen würde.
Um diese „Zweckentfremdung von Wohnraum“ wieder einzuschränken, hat Berlin beispielsweise ab dem 01. Mai 2014 die Vermarktung von Privatwohnungen zu gewerblichen Zwecken, wie Arztpraxen, Physiotherapien, Anwaltskanzleien oder Ferienwohnungen, verboten. Es mußten deshalb alle Ferienwohnungen gemeldet werden, damit diese bis 2016 weiterhin geduldet werden.
Wer seine Wohnung jetzt noch „schwarz“ an Urlauber vermittelt, riskiert entsprechende Bußgeld- oder gar Strafverfahren.
Wohnungsmieter aufgepaßt
Doch auch von anderer Seite können Probleme drohen. Wer seine Wohnung selbst nur gemietet hat, diese aber trotzdem auf airbnb oder anderen Anbietern an Touristen vermittelt, riskiert die fristlose Kündigung seines Mietvertrages.
Ein Wohnungsmieter in Berlin wollte clever sein und stellte seine Mietwohnung auf airbnb ein. Gleich mehrfach nutzen Touristen diese Wohnung und der Mieter konnte sich über die Einnahmen, die seine eigene Miete so erheblich minderten, freuen. Doch sein Vermieter bekam Wind von dieser Weitervermittlung und mahnte den Mieter ab. Das hielt den Mieter jedoch nicht davon ab, die Wohnung weiterhin bei airbnb anzubieten. Daraufhin kündigte ihm der Vermieter fristlos.
Die Sache landete vor Gericht, und das stellte fest, daß die Kündigung rechtens war. Die Weitervermittlung der Wohnung auf airbnb ohne Erlaubnis des Vermieters berechtigt diesen zur außerordentlichen Kündigung des Mietvertrages, so die Richter. Zumal der Mieter bereits abgemahnt wurde.
Der Wohnungsmieter hätte seinen Vermieter vorher fragen müssen, ob dieser eine Weitervermittlung auf airbnb und Co. erlaubt. Weil der Mieter dies nicht getan hat, hat er einen erheblichen Vertragsverstoß begangen, der ihn nun selbst zum Wohnungssuchenden macht.
Fazit
Nur wer eine eigene Wohnung oder ein eigenes Haus besitzt, darf diese auf Vermittlungsportalen für Touristen anbieten. Es sein denn, auch das ist, so wie in Berlin, verboten.
Wer eine Unterkunft selbst nur mietet, muß den Vermieter um Erlaubnis fragen, bevor er die Wohnung online stellt. In den seltensten Fällen wird der Vermieter wohl zustimmen, schließlich würde das einen erhöhten Verschleiß bedeuten. Wird die Wohnung trotzdem auf airbnb u.a. vermittelt, droht die fristlose Kündigung.
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