Kreuzfahrt: Ausgelassener Hafen muß hingenommen werden

Ein ausgelassener Hafen berechtigt noch nicht zur Rückforderung des vollen Reisepreises.

Wer eine Kreuzfahrt tut, der kann was erzählen. Manchmal jedoch kann der Rückkehrer weniger erzählen, als ihm eigentlich lieb gewesen wäre. Zum Beispiel wenn das Kreuzfahrtschiff aus irgendwelchen Gründen die Route ändern muß und deswegen in einen Hafen nicht festmachen kann. Obwohl dies bei der Buchung in der Reisebeschreibung vorgesehen war.

Ein Kläger vor dem Amtsgericht Rostock forderte den kompletten Reisepreis von der Reederei zurück, weil auf einer 2-wöchigen Kreuzfahrt über Island, Schottland und Norwegen die Stadt Reykjavik nicht angelaufen wurde. Eine Nacht sollte das Schiff in der isländischen Hauptstadt Station machen. Schlechte Wetterverhältnisse zwangen den Kapitän des Kreuzfahrtschiffes jedoch, diesen Programmpunkt auszulassen. Die Reederei zahlte deswegen freiwillig 450 → weiterlesen…

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