Berlin schränkt Ferienwohnungen radikal ein.

Die letzte Frist für nicht genehmigte Ferienwohnungen in Berlin läuft am 01. Mai ab. Auch Airbnb wird das zu spüren bekommen.

Der Wohnungsmarkt ist knapp in der Hauptstadt. Immer mehr Menschen zieht es nach Berlin und die brauchen eine Bleibe für sich und ihre Familie. Der Bau von neuen bezahlbaren Wohnungen, zumal Sozialwohnungen wurden in den letzten Jahren jedoch komplett verschlafen. Die meisten Neubauprojekte tummeln sich im hoch- und höherpreisigen Segment der Eigentumswohnungen. Mietwohnungen zu annehmbaren Preisen kamen nicht dazu.
Zusätzlich wurden in angesagten Kiezen viele bestehende Mietwohnungen luxussaniert und in Eigentumswohnungen umgewandelt. Ärmere Menschen wurden in die Randlagen vertrieben. Gentrifizierung ist dafür zum Schlagwort geworden. Mit Eigentumswohnungen läßt sich für die Bauträger und Investoren einfach mehr Geld verdienen.

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Ferienwohnungen

In einem Wohnungsmarkt, der aufgrund der oben genannten Bedingungen eh schon sehr eng ist, heißt die Zweckentfremdung von bestehendem Wohnraum die Wohnungsnot noch zusätzlich an. Doch durch die Nutzung einer Wohnung als Ferienwohnung läßt sich einfach viel mehr Geld verdienen als durch langfristige Vermietung. Kostet eine Wohnung normal 1.000 Euro Miete pro Monat, kann man mit der Vermietung als Ferienwohnung locker das Doppelte pro Monat einnehmen. Bei Schwarzvermietung spart man sich auch noch Steuern und Abgaben.

Für die Touristen sind solche Ferienwohnungen trotzdem verlockend, denn diese sind immer noch billiger als in einem der mittlerweile unzähligen Hotels der Stadt zu übernachten.

Verbot der Ferienwohnungen

Da das Angebot der Ferienwohnungen im Hinblick auf die Wohnungsnot jedoch ein nicht vertretbares Ausmaß erreicht hatte, beschloß der Berliner Senat ein Verbot. Seit dem 1. Mai 2014 ist die „Zweckentfremdung von Wohnraum“ in Berlin verboten. Für Ferienwohnungen, die damals fristgerecht gemeldet wurden, galt eine Übergangsfrist bis zum 01. Mai 2016. Das ist ein wenigen Tagen. Danach wird es für Vermieter von illegalen Ferienwohnungen richtig teuer.

Erlaubt sind dann nur noch Ferienwohnungen, die eine Sondergenehmigung haben und spezielle Ausnahmen, wie etwa ein vermietetes Zimmer in der Wohnung des Vermieters.

100.000 Euro Bußgeld

Wer sich ab 01. Mai nicht an die Vorschriften hält und weiterhin illegal vermietet, muß laut Gesetz mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro rechnen. Man hat diese Summe extra im März noch einmal von 50.000 Euro auf die jetzige Bußgeldhöchstgrenze verdoppelt, um dadurch besser abschrecken zu können.

Online-Meldung

Die Berliner Bezirke sind auch wild entschlossen, massiv gegen illegale Ferienwohnungen vorzugehen. Auch wenn an allen Ecken und Enden Personal fehlt, so auch für die Überprüfung der zahlreichen Ferienwohnungen. Man setzt allerdings auch auf die Mitbewohner eines Hauses, in dem solche illegale Ferienwohnungen existieren. Auf der eigens erstellten Homepage www.berlin.de/zweckentfremdung kann jeder anonym eine solch zweckentfremdete Wohnung melden.

Man darf davon ausgehen, daß davon reger Gebrauch gemacht wird, denn viele Nachbarn sind genervt vom ständigen Kommen und Gehen, vom Lärm und vom Dreck, den eine Ferienwohnung erzeugt.

Airbnb

Vielen Vermietern, die ihre Wohnung auf Plattformen, wie Airbnb und anderen, als Ferienwohnung anbieten, dürfte es an den Kragen gehen, wenn das illegal geschieht. Neben dem Bußgeld für die Zweckentfremdung riskieren Wohnungsmieter auch die fristlose Kündigung des Mietvertrages,wenn sie ihre selbst nur gemietete Wohnung auf Airbnb als Ferienwohnung anbieten.

Damit dürfte sich das Angebot von Ferienwohnungen in Berlin nicht nur auf Airbnb drastisch verringern. Die Hotel- und Pensionsbetreiber und auch die Menschen, die gerade eine Mietwohnung in Berlin suchen, wird es freuen.
Man darf allerdings schon heute auf die Entwicklung der Übernachtungszahlen nach dem 01. Mai 2016 gespannt sein. Viele Urlauber werden wohl woanders hinfahren, wenn es die günstigen Ferienwohnungen nicht mehr gibt.

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