7 Fakten zum Anspruch auf Urlaub

Alles ist geregelt – auch der Urlaubsanspruch.

Jedes Jahr im Januar beginnt in den Firmen der große Kampf um die mehr oder weniger gerechte Verteilung der Urlaubstage unter den Kollegen. Wer darf wann und wieviel Urlaub nehmen? Und wer entscheidet das, vor allem wenn es Streitigkeiten gibt? Das sind die drängendsten Fragen.
Auch die Möglichkeit zur Buchung des Sommerurlaubs und die Nutzung von etwaigen Frühbucherrabatten und anderen Vergünstigungen spielen dabei eine große Rolle.

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All diese Fragen müssen gleich zu Jahresbeginn geklärt werden, denn vor allem Arbeitnehmer mit Kindern möchten am liebsten alle zur gleichen Zeit Urlaub nehmen. Ein Urlaubsplaner* für die komplette Abteilung muß her und peinlich genau eingehalten werden.
Doch immer wieder gibt es Streit unter den Kollegen und mit dem Chef. Da jedoch in Deutschland so ziemlich alles geregelt ist, ein Vorurteil, in dem viel Wahres steckt, gibt es natürlich auch zum Urlaub klare gesetzliche Regelungen.

7 Fakten zum Urlaubsanspruch

Das steht im Bundesurlaubsgesetz:

  1. Wieviel Urlaub steht jedem zu?
    Mindestens 24 Tage Urlaub stehen jedem Arbeitnehmer mit einer Sechs-Tage-Woche zu. Bei einer Fünf-Tage-Woche, was bspw. im Büro eher die Regel ist, sind es mindestens 20 Tage Urlaub.
    Ältere Arbeitnehmer dürfen mehr Urlaubstage bekommen als jüngere. Dies stellt laut Bundesarbeitsgericht keine Diskriminierung dar.
  2. Was passiert mit Resturlaub?
    Grundsätzlich darf kein Urlaub mit ins nächste Jahr genommen werden. Es sei denn, aus persönlichen oder betrieblichen Gründen konnten nicht alle Tage genommen werden. Dann muß der Resturlaub bis Ende März verbraucht werden. Bei längerer Krankheit können die Urlaubstage auch noch später genommen werden.
  3. Wer entscheidet, wann Urlaub genommen werden darf?
    Der Arbeitnehmer kann sich seinen Urlaub frei einteilen. Der Arbeitgeber hat jedoch das letzte Wort. Ablehnungen bedürfen triftiger betrieblicher Gründe. Auch Wünsche anderer Arbeitnehmer können zur Ablehnung führen. Mindestens 14 Tage Urlaub am Stück stehen aber jedem Arbeitnehmer laut Bundesurlaubsgesetz zu.
  4. Was ist, wenn der Urlaub ständig abgelehnt wird?
    Der Urlaub darf dann mit ins nächste Jahr genommen werden und verfällt auch nicht Ende März.
  5. Darf eine Urlaubsgenehmigung zurückgenommen werden?
    Wurde ein Urlaubsantrag einmal unterzeichnet, gilt er uneingeschränkt und verbindlich. Für beide Seiten. Der Arbeitgeber darf die Genehmigung nicht zurücknehmen, auch nicht in Notfällen.
  6. Was passiert bei Krankheit im Urlaub?
    Wird man im Urlaub krank, muß man sich von einem Arzt eine Krankschreibung ausstellen lassen. Diese meldet man unverzüglich seinem Arbeitgeber und kann dann diese Tage erneut als Urlaub nehmen.
  7. Dürfen Betriebsferien angeordnet werden?
    Ja Betriebsferien, etwa zu Weihnachten oder zum Jahreswechsel, sind rechtlich möglich. Arbeitnehmer müssen dann für diese Zeit ihren Urlaub nehmen.

Das sind die rein rechtlichen Vorgaben zum Thema Urlaubsanspruch. Wie immer im Leben gibt es aber auch beim Urlaub ein Geben und Nehmen, zwischen Arbeitnehmern und ihrem Chef und unter Kollegen. So sollte es durchaus möglich sein, ohne Streik und Zank den Jahresurlaub gerecht für alle zu verteilen.

Sollte ein Arbeitgeber beim Thema Urlaub aber immer wieder auf stur stellen, dann ist seine soziale Kompetenz wohl insgesamt nicht besonders entwickelt. Solchen Arbeitgebern sollte man bei nächster Gelegenheit den Rücken kehren.

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