Welche Rechte Reisende haben

Wenn man eine Reise macht, dann kann man was erzählen – mitunter nicht immer etwas Positives. Nicht nur in Zeiten von Corona ist es wichtig zu wissen, welche Rechte man genau als Reisender hat. Was, wenn die Reise kurz vor dem Antritt storniert werden muss aufgrund von Krankheit? Was, wenn das Angebot so gar nicht der Realität entspricht? Oder wenn der Reiseveranstalter wider Erwarten pleite geht? Wenn die Airline Konkurs anmeldet? Probleme, die im Zusammenhang mit einer Reise auftreten können, sind vielfältig.

Anzeige

Deswegen ist es immer gut, seine Rechte zu kennen und vor Vertragsabschluss ein paar wichtige Dinge zu beachten.

Pauschalreise oder individuelle Reise?

Generell muss unterschieden werden zwischen Pauschalreise und individuell gebuchter Reise. Meistens ist es für denjenigen, der individuell gebucht hat, etwas schwieriger. Aber nicht immer!

Individuelle Reise

Vor der Buchung der Unterkunft sollte unbedingt darauf geachtet werden, bis zu welchem Zeitpunkt die Reise noch kurzfristig storniert werden kann. Viele Anbieter sind aufgrund von Corona hier deutlich kulanter und gewähren bis kurz vor der Anreise ein Stornorecht. Wer ganz auf Nummer Sicher gehen will, bucht eine Unterkunft, die bis zum Tag vor der Anreise kostenfrei oder gegen eine geringe Gebühr storniert werden kann.

Ähnlich verhält es sich beim Buchen eines Mietwagens. Viele Online Portale bieten mittlerweile die Möglichkeit, bis kurz vorher zu stornieren.

Beim Flug wird es etwas schwieriger. Meldet zum Beispiel die Fluggesellschaft Konkurs an, bleibt man zumeist auf den Kosten sitzen. Ist der Flieger hingegen überbucht, hat der Fluggast Anrecht darauf, sich den kompletten Ticketpreis erstatten zu lassen. Die Fluggesellschaft hat ihrerseits das Recht, auf einen anderen Flug umzubuchen, auch wenn dieser bis zu 5 Stunden später abfliegt als geplant. Der Reisende hat dann aber ein Anrecht auf eine Entschädigung von mehreren hundert Euro, abhängig von der Entfernung. Falls nötig, muss auch eine Hotelübernachtung bezahlt werden.

Pauschalreise

Bei einer Pauschalreise bekommt der Urlauber einen Sicherungsschein. Sollte also die Fluggesellschaft Konkurs anmelden oder es anderweitig Probleme geben, hat der Reisende Anrecht auf eine Erstattung. Alle deutschen Reiseveranstalter sind dazu gesetzlich verpflichtet, die bereits erfolgten Anzahlungen der Kunden zu versichern und geben daher bei der Buchung der Reise den Sicherungsschein aus.

Das Gepäck

Was passiert eigentlich, wenn das Gepäck bei der Fluggesellschaft verloren geht? Dann erhält der Reisende einen Betrag von maximal 1.220 Euro.

Verspätung der Bahn

Wenn die Bahn eine erhebliche Verspätung hat, so muss diese dem Kunden eine Entschädigung bezahlen. Die Rechte von Bahnreisenden wurden von der EU in den letzten Jahren deutlich verbessert.

Reiserücktrittversicherung

Eine Reiserücktrittversicherung greift dann, wenn die Reise vom Versicherten storniert wird, wann dies konkret der Fall ist, steht in der Police. Das kann zum Beispiel bei einer Krankheit der Fall sein oder bei einer schweren Erkrankungen oder dem Tod eines nahen Verwandten, bei Schaden am Eigentum, einem Unfall oder einem Arbeitsplatzwechsel.

Reiseabbruchversicherung

Die Reiseabbruchversicherung bezahlt dann, wenn ein versicherter Grund vorliegt, aus dem die Reise abgebrochen werden muss. Das kann ein schwerer Unfall oder eine ernsthafte Krankheit sein, die es erforderlich machen, die Reise vorzeitig zu beenden. Genaues allerdings ist immer im Versicherungsvertrag geregelt.

Reisemangel beim Hotel

Jeder Mangel, der bei einer Reise auftreten kann, wird rechtlich unterschiedlich bewertet. Deshalb ist es schwierig, hierüber pauschale Aussagen zu machen. In jedem Fall kann der Reisende auf eine Preisminderung hoffen, wenn

    • Ein anderes Zimmer zur Verfügung gestellt wird als gebucht
    • In der unmittelbaren Nähe des Hotels Baulärm herrscht
    • Deutlich zu weiche Matratzen vorhanden sind, aufgrund derer es nachweislich zu Rückenschmerzen kommt
    • Ein Pool in der Ausschreibung beworben wird, dieser aber nicht nutzbar ist
    • Der Flug mehr als 5 Stunden Verspätung hatte etc. et.

Reisende sollten die Mängel bereits vor Ort ansprechen und eine Frist zur Nachbesserung setzen. Außerdem müssen die Reisemängel unbedingt dokumentiert werden. Sinnvoll sind auch Fotos oder Videos, gegebenenfalls auch Zeugenaussagen von andere Hotelgästen vor Ort.

Wurden die Mängel nicht vor Ort beseitigt, sollte der Reisende diese im Nachhinein beim Veranstalter schriftlich geltend machen. Dabei muss nachgewiesen werden, dass der Mängelanzeige vor Ort unter Setzung einer Frist auch nachgekommen ist.

Sonderfall Corona

In Zeiten von Corona gelten besondere Regeln – auch bei den Rechten für Reisende. Wer eine Reise kostenfrei stornieren will, sollte auf die Reisehinweise des Auswärtigen Amts achten. Vertragspartner ist oftmals nicht das Buchungsportal, sondern der Reiseveranstalter. Nur gegen ihn besteht daher auch ein eventueller Anspruch.

Bei einer individuellen Buchung einer Unterkunft ist die Sache etwas komplexer: Liegt das Reiseziel im Sperrgebiet, kann die Unterkunft auch nicht in Anspruch genommen werden. Insofern muss auch nichts bezahlt werden. Bei einer Reise ins Ausland allerdings und einer direkten Hotelbuchung ist das Recht des jeweiligen Landes maßgeblich.

Hat die Fluggesellschaft den Flug annulliert, gibt es das Geld zurück. Wird der Flug hingegen nicht annulliert, bleibt nur eins: Auf die Kulanz der Airline zu hoffen.

Muss man als Reisender Gutscheine akzeptieren?

Nein, das muss man nicht. Das gilt allerdings vor allem für Pauschalreisen und Flüge.

Das Thema Rechte von Reisenden ist sehr komplex und gerade in Bezug auf Corona ist das letzte Wort auch noch nicht gesprochen. Sollte es um einen höheren Betrag gehen und es zu Streitigkeiten kommen, könnte es sich lohnen, einen Anwalt zu Rate zu ziehen.

 

Kerstin Schmidt
Content Managerin und erfahrene Ghostwriterin bei Hausarbeit-Agentur

Anzeige