Bei Pilotenstreik erhalten Passagiere keine Ausgleichszahlung
Der BGH hat entschieden: Bei Streik der Piloten gehen Reisende leer aus.
Wenn Flugausfälle passieren, dann ist meist das Chaos groß. Umbuchungen, Stornierungen, Annullierungen und Flugverschiebungen, die dann notwendig werden, bedeuten für die Airlines große Belastungen, auch finanzieller Art.
Aber auch die Passagiere haben darunter zu leiden. Termine können nicht eingehalten werden und Kosten entstehen. Normalerweise erhalten Passagiere dann Unterstützung von den Airlines, wie zeitweilige Unterbringung im Hotel, Essensgutscheine oder Umbuchung auf andere Flüge, und eine Entschädigungszahlung (abhängig von der Länge des geplanten Fluges).
Sind die Flugausfälle aber zustande gekommen, weil die Piloten gestreikt haben, dann gehen die Passagiere leer aus. Das entschied jetzt der Bundesgerichtshof (BGH). Ein Streik gehört nicht zum beeinflußbaren Alltag der Fluglinien und ist deshalb ein unabwendbares Ereignis. Für solche Ereignisse kann eine Airline nichts und muß deshalb auch nichts zahlen. Es besteht einzig die Verpflichtung, nach einem Streik möglichst schnell zum Normalbetrieb zurückzukehren. Was „möglichst schnell“ in der Paxis bedeutet, ließen die Karlsruher Richter offen. Das werden wohl andere Gerichte noch klären müssen.
Geklagt hatten zwei Lufthansa-Passagiere, die im Februar 2010 nicht nach Miami fliegen konnten, weil die Pilotengewerkschaft Cockpit zum Streik aufgrufen hatte. Ihr Flug wurde annulliert. Lufthansa hat den betroffenen Pasagieren Hotelunterkünfte und Verpflegung bezahlt, weitere Zahlungen aber abgelehnt.
Die Kläger bestanden jedoch auf eine Ausgleichsszahlung in Höhe von 600 EUR. Diese Summe wäre nach einer EU-Verordnung fällig gewesen, wenn Lufthansa die Annullierung selbst verschuldet hätte.
Mehrere Instanzen kamen zu unterschiedlichen Ergebnissen, so daß dieser Fall nun beim BGH landete. Nach dessen Urteil bleibt es nun bei den bereits geleisteten Unterstützungen. Eine Ausgleichszahlung muß Lufthansa nicht leisten.
In Zukunft sind die Passagiere also vom Wohlwollen der Fluglinien abhängig, wenn ihr Flug wegen eines Streiks ausfällt. Reisende von Billigfliegern brauchen dann wohl eher nicht mit Unterstützung rechnen.
Quelle: SpOn
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Bei Ryanair und Co. muss man sich ja schon bei ganz normalen Umbuchungen und Stornos um die Rückzahlungen kümmern. Obwohl man ein Recht darauf hat.
Ryanair hat für Rückerstattungen ein spezielles Webformular. Das muß man ausfüllen und Geduld haben.
Die Betreuung der Fluggäste direkt am Flughafen, wenn ein Flug annulliert wurde, soll allerdings sehr zu wünschen übrig lassen. Da heißt es: Selbst ist der Passagier…
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