Touristen müssen Schleswig-Holstein und Brandenburg verlassen.

Bis zum 02. November 2020 müssen alle Touristen aus SH, Brandenburg und Meck-Pomm abgereist sein. In Niedersachsen und NRW dürfen sie bleiben.

Ab Montag, den 02.11.2020 gelten bundesweit neue Corona Regeln. Das Land geht in einen Wellenbrecher Teil-Lockdown.

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Restaurants und Freizeiteinrichtungen werden für den Monat November geschlossen. Das betrifft auch Reisende. Touristische Übernachtungen werden untersagt, auch Reisen innerhalb Deutschlands, die nicht absolut notwendig sind, sollen unterbleiben. Nur noch Dienstreisen bleiben erlaubt.

Schleswig-Holstein

Reisende, die jetzt gerade in Norddeutschland ihren Urlaub verbringen dürfte diese Nachricht allerdings wie eine kalte Dusche erwischen:

Alle Touristen müssen aus Schleswig-Holstein spätestens bis zum 2. November abreisen.

Nur Urlauber, die sich im Moment auf einer der Nordsee-Inseln oder einer Hallig Schleswig-Holsteins befinden, haben bis zum 05. November für ihre Abreise Zeit.

Diese verlängerte Frist soll dafür sorgen, dass die Fährverbindungen zu den Inseln nicht überlastet werden und sich dort neue Infektionsschwerpunkte bilden.

Brandenburg

Touristen, die sich gerade in Hotels in Brandenburg aufhalten, müssen bis Mittwoch, den 04.11.2020 ihre Rückreise an den Wohnort angetreten haben.

Niedersachsen

In Niedersachsen sind die Bestimmungen etwas lockerer. Urlauber, die vor dem Beginn des neuen Teil-Lockdowns (am 02.11.2020) angereist sind bzw. noch anreisen, dürfen ihren geplanten Urlaubsaufenthalt durchziehen. Sie müssen nicht vorzeitig abreisen.

Nordrhein-Westfalen

Touristen, die bis zum gestrigen Donnerstag in NRW angereist sind, dürfen für die geplante Dauer in NRW bleiben. Wer erst heute, am morgigen Samstag oder den kommenden Sonntag in Nordrhein-Westfalen ankommt, der muss spätestens am kommenden Montag wieder abreisen.
Ferienwohnungsbesitzer, Dauercamper und Dauermieter von Ferienwohnungen sind nicht betroffen, die dürfen auch weiterhin nach NRW reisen und auch beliebig lang bleiben.

Mecklenburg-Vorpommern

Auch Urlauber, die gerade in Mecklenburg-Vorpommern ein paar freie Tage verbringen wollen, müssen vorzeitig die Rückreise antreten. Bis spätestens 05. November müssen alle Urlauber den Norden verlassen. Bereits ab dem 02.11.2020 dürfen keine Übernachtungsgäste mehr aufgenommen werden.

Wer den jeweiligen Abreiseaufforderungen nicht rechtzeitig nachkommt, dem drohen Bußgelder.

Bis zum letzten Moment sollte man allerdings auch nicht warten, denn nicht alle Verkehrsträger fahren im Moment mehr regelmäßig. So hat beispielsweise der Fernbusanbieter Flixbus heute angekündigt, ab dem 02. November ebenfalls den Betrieb einzustellen. Deshalb sollte sich alle betroffenen Reisenden – so sie nicht mit dem eigenen PKW unterwegs sind – rechtzeitig um ihre Rückreisemöglichkeiten kümmern.

Corona | Bild: Shafin_Protic, pixabay.com, Pixabay License

Corona | Bild: Shafin_Protic, pixabay.com, Pixabay License

Fazit

Wer sich jetzt gerade zum Urlaub in Schleswig-Holstein befindet, der sollte schleunigst die Koffer packen und sich um seine Heimreise kümmern. Die Corona-Pandemie sorgt leider dafür, dass wir alle Abstriche machen müssen. In der Hoffnung, dass durch die jetzigen Maßnahmen das Infektionsgeschehen eingebremst werden kann und wir zu Weihnachten alle zusammen unterm Weihnachtsbaum* feiern können.

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