Droht Air Berlin das Ende? – # Update
Gericht schränkt Codeshare-Flüge mit Etihad ein. Existenzbedrohende finanzielle Einbußen drohen deshalb für Air Berlin.
Update: Etihad hat Beschwerde gegen Urteil eingereicht.
Es war nur eine Frage der Zeit, bis diese Entscheidung getroffen werden würde. Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat nun verfügt, daß ab dem 16. Januar 2015 31 Codeshare-Flüge von Air Berlin und Etihad nicht mehr stattfinden dürfen. Das wird bei Air Berlin für dramatische finanzielle Einbußen sorgen, die durchaus geeignet sind, das weitere Überlebern der Airline ernsthaft zu gefährden. Die Pleite droht.
Letzte Galgenfrist im Oktober
Bereits im Oktober hing das Damoklesschwert über Deutschlands zweitgrößter Fluggesellschaft ganz tief. Bereits da sollten die Code-Share-Flüge nur noch bis zum 08. November 2015 erlaubt sein, wir berichteten darüber. In letzter Minute gewährte die Bundesregierung eine letztmalige Verlängerung der Zusammenarbeit von Air Berlin und Etihad bis zum 15. Januar 2016. Diese Genehmigung läuft in gut 2 Wochen aus und wird definitiv kein weiteres Mal verlängert.
Code-Share-Flüge
Bei den umstrittenen Flüge handelt es sich um sogenannte Codeshare-Flüge. Diese Flüge werden unter einer Flugnummer von mehreren Partnern vermarktet und durchgeführt. Das bringt für beide Seiten Vorteile, da somit die Flüge weltweit besser in den zahlreichen Reservierungssystemen gefunden werden, bei gleichzeitig geringeren Kosten und höherer Auslastung der Flugzeuge.
Normalerweise ist Codesharing also eine Win-Win-Situation für beide Partner. Die Zusammenarbeit von Air Berlin und Etihad steht jedoch auf juristisch wackeligem Untergrund. Etihad ist keine EU-Airline und darf deshalb nicht die Vorzüge des freien europäischen Luftraumes nutzen. Denn zwischen Europa und den Vereinigten Arabischen Emiraten, dort hat Etihad seinen Sitz, existiert kein sogenannten Open-Sky-Abkommen.
Deshalb sind die 31 beanstandeten Codeshare-Flüge zwischen Air Berlin und Etihad von Anfang an nicht legal gewesen. Nur durch die – am 16. Januar nun endgültig auslaufenden – Sondergenehmigungen konnten diese überhaupt stattfinden. Wettbewerbsrechtlich hätten diese Flüge aber niemals abheben dürfen.
Droht Air Berlin das Ende?
Daß diese Flüge nicht legal waren, war der Air Berlin-Führung immer klar, doch man setzte stur auf die vermeintliche eigene Wichtigkeit und auf die Politik. Das hat bis zum Oktober ja auch ganz gut funktioniert. Nun kommt jedoch das Ende dieser Codeshareflüge und für Air Berlin wird es ganz eng.
Statt sich ernsthaft auf ein Auslaufen der jetzigen Zusammenarbeit mit Etihad vorzubereiten, wollte man offenbar mit dem Kopf durch die Wand, getreu dem Motto „Too big to fail.“ Doch was Merkel bei Banken immer gelten läßt, für deren Rettung jeder noch so große Milliardenbetrag gerne verbrannt wird, gilt nicht für Airlines. Auf die Politik wird Air Berlin deshalb nicht mehr hoffen können. Noch eine Ausnahmeregelung wird es nicht geben, dafür werden letztlich auch Wettbewerber sorgen.
Die 140 Millionen Euro, die allein durch die Codeshare-Zusammenarbeit pro Jahr umgesetzt wurden, werden nun in der Kasse fehlen. Das kann dazu führen, daß Air Berlin endgültig in die Pleite rutscht. Ein Schreckgespenst, mit dem die Air Berlin-Manager immer gedroht haben für den Fall, daß die Code-Shareflüge untersagt werden. Nun kann es genau dazu kommen, und das schneller als viele Beobachter erwartet haben.
Man darf also bereits jetzt davon ausgehen, daß das neue Jahr 2016 für einige dicke Überraschungen im Luftverkehr und am Himmel über Deutschland sorgen wird.
Update
(04.01.2016): Noch gibt sich Etihad nicht geschlagen. Gegen die Entscheidung der Richter am Braunschweiger Verwaltungsgericht hat Etihad nun Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg eingelegt.
Bis die Lüneburger Richter in der Sache Codeshare-Flüge von Air Berlin und Etihad entscheiden, geht das Zittern für Air Berlin also weiter. Vielleicht sollte das Air Berlin Management die Zeit nutzen, doch so langsam nach einer Alternative Ausschau zu halten.
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