Bahn ändert Regeln zum Online-Ticket

Bahnfahrer müssen sich bei ab 01. Oktober gekauften Online- Handy-Tickets im Zug mit einem Ausweis oder Paß ausweisen.

Die Deutsche Bahn ändert mal wieder die Regeln zum Online- bzw. Handy-Ticket. Leider nicht zum Besseren.

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Geänderte Buchung

Bei dem Kauf eines Online-Tickets über die Bahn-Homepage oder eines Handy-Tickets müssen Bahn-Kunden ab dem 01. Oktober nicht mehr auswählen, wie sie sich im Zug bei der Kontrolle des Tickets ausweisen wollen. Bisher gab es dafür die Optionen Kreditkarte, Personalausweis oder Bahncard. Diese Auswahl gibt es ab Oktober nicht mehr. Die Kunden müssen nur noch Vor- und Nachnamen bei der Buchung angeben.

Verschlimmbessert

Damit wollte man den Vorgang eigentlich besser machen, fällt doch dadurch künftig die Verwechslung zwischen Zahlungs- und Identifikationskarte weg. Diese Verwechslung ist in der Praxis allerdings nur theoretisch vorhanden, führen doch die allermeisten Kunden auch meist die Kreditkarte bei sich, mit sie das Ticket bezahlt haben.

Einzig das Buchen von Tickets für Dritte wird dadurch wohl einfacher. Doch dafür hätte man wohl besser einen eigenen Buchungsweg eingeführt, als die bestehenden Regeln zu ändern.

Ausweispflicht

Der große Nachteil dieser Änderung beim Kauf von Online- und Handy-Tickets ist die Einführung einer Ausweispflicht für alle Bahnkunden. Künftig werden die Fahrkartenkontrolleure nämlich immer einen Ausweis verlangen, um die Gültigkeit des Tickets zu prüfen. Nur wenn Vorname und Nachname auf der Buchung mit den Angaben im Ausweis überstimmen, wird der Kontrolleur künftig das Online- oder Handy-Ticket anerkennen.

Als Ausweis akzeptieren will die Bahn alle europäischen Personalausweise und internationalen Reisepässe, den elektronischen Aufenthaltstitel und die Meldebescheinigung für Asylbewerber (BüMA). Schülerausweise, Führerscheine oder Truppenausweise reichen der Bahn allerdings nicht.

Ein Zug der Deutschen Bahn

Ein Zug der Deutschen Bahn

Rechtlich heikel

Mit dieser Änderung der Regeln für Online- und Handy-Tickets führt die Bahn eine Ausweispflicht ein, die so rein rechtlich in Deutschland gar nicht existiert. Zwar muß jeder Bürger nach § 1 PAuswG einen Ausweis besitzen (sobald er 16 Jahre alt ist), eine Mitführungspflicht existiert dagegen nicht. Insofern ist die neue Regel der Bahn juristisch gesehen heikel.

Auch die Kontrolle der Ausweise durch Bahnangestellte ist rechtlich nicht ganz sauber, denn eine Ausweis muß man nur „auf Verlangen einer zur Feststellung der Identität berechtigten Behörde vorlegen“. Ein Fahrkartenkontrolleur eines privatwirtschaftlichen Unternehmens, wie die Deutsche Bahn eines ist, zählt garantiert nicht dazu.

Eine Personenfeststellung darf in Deutschland nur von der Polizei und dem Zoll durchgeführt werden. Daß bedeutet, daß der Fahrkartenkontrolleur in Zukunft immer in Begleitung der Bundespolizei sein müßte, wenn er ein Online- oder Handy-Ticket kontrollieren will, weil nur die Polizei den Ausweis kontrollieren darf. Ob es jedoch wiederum zu den Aufgaben der Bahnpolizei zählt, künftig eine Hälfte der Fahrkartenkontrolle durchzuführen und welche Kosten dadurch dem Steuerzahler entstehen, dazu müßte man mal den Bundesinnenminister befragen.

Die Bahn muß also darauf vertrauen, daß jeder Nutzer eines Online- oder Handy-Tickets dem Fahrkartenkontrolleur seinen Ausweis freiwillig zeigt.

Auch das Thema Jugendliche unter 16 Jahren, die allein mit der Bahn fahren und dafür ein Online- oder Handy-Ticket nutzen wollen, wurde nicht hinreichend bedacht. Dürfen die künftig nur noch mit den Eltern fahren oder müssen sie sich ein Ticket am Schalter kaufen? Dazu schweigt die Bahn bislang.

Ärger vorprogrammiert

Richtig durchdacht ist die Änderung von der Bahn mal wieder nicht. Der Ärger im Zug bei einer Ticketkontrolle dürfte damit vorprogrammiert sein. Denn rein rechtlich bewegen sich die Fahrkartenkontrolleure auf dünnem Eis, wenn sie vom Passagier die Vorlage eines Ausweises verlangen. Man darf deshalb wohl davon ausgehen, daß sich in absehbarer Zeit, die Gerichte mit diesem Thema beschäftigen werden, wenn ein Online-Ticket als ungültig erklärt wird, weil der Nutzer keinen Ausweis mitführt, wozu er rechtlich auch nicht verpflichtet ist.

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2 Kommentare

  • Scheinbar hat es da ein paar Schummeleien gegeben. Also ich kann es nachvollziehen – macht ja schliesslich keine großen Umstände.

  • Molly

    Wieso dünnes Eis? Nur weil es keine Mitführungspflicht generell gibt, heißt das noch lange nicht, dass die Bahn auf dünnes Eis begibt.
    Die Bahn ist ein Wirtschaftsunternehmen, hat Beförderungsbedingungen usw.. Wenn man die nicht akzeptieren will, steht es jedem frei, die Bahn nicht zu nutzen und auf Bus, Auto, Flugzeug etc. umzusteigen.