Testpflicht für alle Einreisende
Ab heute müssen alle Reiserückkehrer einen Corona Test vorweisen.
Im vergangenen Jahr – dem Jahr eins der Corona Pandemie – haben Reiserückkehrer entscheidend mit dazu beitragen, dass Deutschland von einer zweiten Welle an Corona Infektionen überrollt wurde und im Herbst in einen monatelangen Lockdown gehen musste.
Zu sicher war man sich im Sommer 2020, nachdem die Inzidenzen spürbar gesunken waren, dass Corona wohl überstanden sei. Das Land machte sich locker, genoss den Sommer und flog bereits im Juli und August auch schon wieder ins Ausland, nach Mallorca, Italien oder in die Türkei. Im Frühjahr hätte das noch niemand für möglich gehalten, dass der Sommer bereits wieder so unbeschwert werden würde.
Doch es war nur ein Trugschluss, Corona war nicht besiegt und nicht weg. Spätestens mit den Rückkehrern aus dem Urlaub stiegen auch hierzulande die Zahlen wieder an und lösten die bekannten Folgeerscheinungen aus.
Eine Wiederholung dieses Leichtsinns will man in diesem Jahr unbedingt vermeiden. Wenn auch die heute in Kraft getretenen Maßnahmen wahrscheinlich wieder reichlich spät kommen, denn in den ersten Bundesländern enden schon in der kommenden Woche die Schulferien. Man hätte wohl besser bereits vor 6 Wochen die Zügel angezogen, auch wenn wir in diesem Jahr weit besser als letztes Jahr gerüstet sind.
Es gibt nur Hygienevorschriften und -konzepte, die den meisten Menschen bereist in Fleisch und Blut übergegangen sind, die da wären: Abstand, Maske, Hygiene, Corona App. Und wir haben mehrere Impfstoffe, die mittlerweile den Kampf gegen Corona aufgenommen haben.
Doch Corona ist noch lange nicht besiegt, das Virus schlägt immer wieder zurück und setzt mit neuen Mutationen immer wieder neue Maßstäbe. Deshalb sind die heute in Kraft getretenen Bestimmungen so wichtig, und bestimmt nicht die letzten ihrer Art.
Testpflicht für Reiserückkehrer
Ab heute, dem 01. August 2021 gilt deshalb folgendes:
- Alle Einreisenden ab 6 Jahre müssen über einen negativen Testnachweis, Genesenennachweis oder Nachweis einer vollständigen Impfung verfügen.
- Dabei ist es egal, von wo (aus welchem Land) und auf welchem Weg sie nach Deutschland einreisen.
- Kommt man aus einem Virusvariantengebiet (auf der Homepage des Auswärtigen Amtes erfährt man, welche Regionen dazu zählen), dann ist immer ein Testnachweis nötig, auch für Genesende und vollständig Geimpfte.
Diese Bestimmungen gelten für alle Einreisenden, dabei ist es auch egal, ob man einen deutschen Pass oder Wohnsitz in Deutschland hat. Den Testnachweis muss jeder Einreisende mitführen und auf Verlangen vorzeigen können. Die Überprüfung soll allerdings nur stichprobenhaft durchgeführt werden, bei der Vielzahl der Grenzübergänge ins benachbarte Ausland ist eine flächendeckende Überwachung einfach nicht z bewerkstelligen.
Flugpassagiere und Passagiere anderer „Beförderer“, wie es im schönsten Amtsdeutsch heißt, das sind bspw. Schiffe, Fernbusse oder die Bahn, müssen den Testnachweis bereits vor dem Start bzw. dem Abflug dem Beförderer vorlegen, sonst ist die Mitnahme ausgeschlossen.
Fazit
Ob diese Testpflicht für Rückkehrer nicht bereits zu spät kommt, darüber darf man sicher streiten. Fakt ist jedoch, dass jede Maßnahmen, die dabei hilft, den Viruseintrag aus dem Ausland nach Deutschland zu unterbinden, eine richtige Maßnahmen ist. Denn so unbedarft wie im letzte Jahr darf der Reiseverkehr in einer Pandemie nicht wieder ablaufen.
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