Airline darf keine Stornierungsgebühr erheben
Bearbeitungsentgelt bei Flugstorno ist unzulässig.
Wer bei Air Berlin einen gebuchten Flug stornieren wollte, der musste bisher eine Bearbeitungsgebühr von 25 Euro zahlen. So stand es in den AGB der Airline. Doch diese Praxis ist unzulässig.
Zu diesem Urteil kam das Berliner Kammergericht. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat die Praxis des Abkassierens bei Air Berlin für Flugstornierungen angeprangert und Recht bekommen.
Passagiere, die einen gebuchten Flug stornieren wollten oder diesen nicht antraten, sollten für die Bearbeitung der Stornierung 25 Euro zahlen. Nach Ansicht des Gerichts ist die Bearbeitung einer Flugstornierung aber keine Leistung, für die die Airline extra kassieren darf. Das gesetzliche Kündigungsrecht der Kunden darf nicht durch Gebühren eingeschränkt werden.
Und die Richter gingen sogar noch weiter. Sie untersagten es → weiterlesen…