Ferienwohnungen in Berlin

Trotz Verbot dürfte die illegale Vermietung wegen einer Gesetzeslücke weitergehen.

Seit dem 1. Mai 2014 ist die „Zweckentfremdung von Wohnraum“ in Berlin verboten. Demnach dürfen normale Wohnungen nicht mehr zu gewerblichen Zwecken, wie Arztpraxen, Physiotherapien oder Anwaltskanzleien genutzt werden. Und auch nicht mehr als Ferienwohnungen.
Für bestehende Ferienwohnung gilt eine Übergangsfrist von 2 Jahren, in denen sie weiterhin geduldet werden. Aber nur, wenn sie bis zum August gemeldet wurden.

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Rund 12.000 der für die Touristen günstigen Übernachtungsmöglichkeiten soll es Berlin gegeben haben. Für die Vermieter waren die Ferienwohnungen eine sehr gute Einnahmequelle, warfen sie bei entsprechender Belegung, die dürfte in Berlin das kleinste Problem gewesen sein, doch ein Vielfaches von dem ab, was man bei normaler Vermietung mit der Wohnung einnehmen konnte.

Entlastung des Wohnungsmarktes

Doch der Wohnraum in Berlin ist knapp und wird täglich knapper. Deshalb erließ der Senat das Gesetz gegen die Zweckentfremdung und hoffte darauf, daß so wieder viele der Ferienwohnungen auf dem normalen Wohnungsmarkt zur Vermietung landen würden.
Der Finanzsenator und gleichzeitiger Stadtentwicklungssenator Michael Müller (SPD) stellte auch gleich eine „schlagkräftige 34-köpfige Truppe“ zusammen, mit der illegale Vermietung aufgespürt werden sollte.

Doch schon der Start des Gesetzes erwies sich als holprig. Die „Task Force Ferienwohnung“ war zunächst zum Däumchen drehen verdammt. Weder gab es die passende Software, noch war klar, wie die Anträge, Anfragen und Hinweise der Bürger bearbeitet werden sollen. Das müsse zunächst unter den Bezirksämtern abgestimmt werden, hieß es. Und das obwohl man eigentlich genügend Vorlauf hatte. Das Gesetz stammt schließlich aus dem Herbst 2013.

Bis heute haben sich etwas über 6.000 Betreiber bei den Ämtern gemeldet. So haben sie sichergestellt, daß sie ihre Ferienwohnungen bis 2016 weiterbetreiben dürfen. So sieht das die Übergangsregelung vor.

Gesetzeslücke

Doch viele Betreiber haben sich offenbar noch nicht gemeldet und die Bezirksämter haben wenig Chance, diese illegalen Vermietungen aufzudecken. Denn das Gesetz gegen die Zweckentfremdung hat eine entscheidende Lücke. Zwar dürfen die Ämter Abfragen im Grundbuchamt oder im Handelsregister durchführen, Online-Portale im Internet sind aber nicht im Gesetz aufgeführt. Dort gewonnene Informationen dürfen deshalb nicht verwendet werden. Ein echter Fehler.

Aufgefallen ist die Lücke, als der Bezirk Mitte ein Programm schreiben lassen wollte, das alle bekannten Vermittlungsplattformen im Internet abfragen und die Standorte der darin befindlichen Ferienwohnungen in Berlin auflisten sollte. Das ist so aber nicht zulässig. Einzig den Hinweisen aus der Bevölkerung dürfen die Ämter nachgehen. Solange ein Vermieter nicht von Nachbarn denunziert wird, kann die Ferienwohnung weiterhin angeboten werden. Tolles Gesetz.

Deshalb dürfte die Vermietung von Ferienwohnungen in Berlin trotz des Gesetzes munter weitergehen. Auch weiterhin wird man also auf Portalen, wie Airbnb, wimdu, fewo-direkt und anderen, fündig werden und ohne große Angst vor Nachteilen die kostengünstigen Unterkünfte in der Hauptstadt nutzen können. Die Touristen wird es freuen, die Wohnungssuchenden eher weniger.

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