Roaming vor der Abschaffung – oder doch nicht ganz?

Wird das Smartphone im Urlaub verwendet, ist das meist eine teure Angelegenheit. Das beklagen viele Handy-Nutzer. Ob die Mobilfunkbetreiber diese Klagen verstehen, weiß man nicht. Jedoch ist bekannt, dass die Roaming-Gebühren ab Mitte Juni 2017 innerhalb der EU endgültig der Vergangenheit angehören werden.

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Nutzung ausländischer Netze

Beim Roaming muss die Nutzung des ausländischen Netzes bezahlt werden. Das kann man als Endnutzer noch verstehen. Was aber unverständlich bleibt ist, warum man diese Nutzungskosten nicht mit dem inländischen Tarif abrechnen kann. Man also bislang sowohl für das ausländische Netz als auch für das deutsche Netz, letzteres über den heimischen Handytarif, bezahlen muss.

Fakt ist: Bis zum Stichtag, dem 15. Juni 2017, müssen die Roaming-Zuschläge noch bezahlt werden. Ab diesem Tag gelten die deutschen Tarife auch im EU-Ausland sowie zusätzlich in Island, Norwegen und Liechtenstein, informiert deutschlandsim.de. Wer seinen Urlaub jedoch in anderen Staaten verbringt, sollte sich unbedingt bei seinem Mobilfunkbetreiber erkundigen, ob im Urlaubsland Roaming-Zuschläge weiterhin anfallen. Dies gilt auch für sogenannte Allnet Tarife, also Tarife mit Flatrate in alle Netze, sofern sie keine Roaming-Flat oder inkludierte Ländergruppen enthalten.

Telefonieren im Urlaub | Foto: sasint, pixabay.com, CC0 Public Domain

Telefonieren im Urlaub | Foto: sasint, pixabay.com, CC0 Public Domain

Die aktuellen Roaming-Zuschläge bis zum Stichtag betragen: Bei abgehenden und ankommenden Anrufen werden Zuschläge von maximal 5 bzw. 1,14 Cent pro Minute ohne MwSt. berechnet. Für jede abschickte SMS werden maximal 2 Cent ohne MwSt. verrechnet. Und beim Herunterladen von Daten müssen maximal 5 Cent ohne MwSt. pro MB bezahlt werden.

Roamingkosten bald über Inlandtarife?

Obwohl Mobilfunkkunden bald Roaming-frei ihr Handy im Ausland benutzen können, bleibt das Roaming dennoch prinzipiell weiterhin bestehen. Es wird nun aber direkt zwischen den Mobilfunkbetreibern abgerechnet. Ob sich diese die Kosten über Tariferhöhungen bei den Inlandstarifen der Endkunden wieder zurückholen, ist jedoch noch unklar, so die Einschätzung von Branchenexperten.

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