Roaming vor der Abschaffung – oder doch nicht ganz?

Wird das Smartphone im Urlaub verwendet, ist das meist eine teure Angelegenheit. Das beklagen viele Handy-Nutzer. Ob die Mobilfunkbetreiber diese Klagen verstehen, weiß man nicht. Jedoch ist bekannt, dass die Roaming-Gebühren ab Mitte Juni 2017 innerhalb der EU endgültig der Vergangenheit angehören werden.

Nutzung ausländischer Netze

Beim Roaming muss die Nutzung des ausländischen Netzes bezahlt werden. Das kann man als Endnutzer noch verstehen. Was aber unverständlich bleibt ist, warum man diese Nutzungskosten nicht mit dem inländischen Tarif abrechnen kann. Man also bislang sowohl für das ausländische Netz als auch für das deutsche Netz, letzteres über den heimischen Handytarif, bezahlen muss.

Fakt ist: Bis zum Stichtag, dem 15. Juni 2017, müssen die Roaming-Zuschläge noch bezahlt werden. Ab diesem Tag gelten die → weiterlesen…