Keine Überraschung beim Check-In am Flughafen

Obwohl die Lust der Deutschen auf Reisen auch in Corona-Zeiten unverändert Bestand hat, nehmen viele besonders von Flugreisen Abstand. Dabei belegen neueste Studien, dass das Ansteckungsrisiko in Flugzeugen geringer ist als beispielsweise beim Einkaufen im Supermarkt. Das liegt zum einen an den weitaus strenger umgesetzten und überwachten Anti-Corona-Maßnahmen und zum anderen an der gefilterten Luft im Flieger. Auch wenn viele Urlaubsregionen inzwischen zu Corona-Risikogebieten ernannte wurden, sind Flugreisen nach wie vor möglich. Egal wohin die Reise auch immer gehen mag, Smartphone oder Tablet sind heutzutage garantiert mit im Gepäck.

Anzeige

Sicherheitsvorschriften beachten

Damit der Akku unterwegs nicht schlapp macht, gibt es die Powerbank, ein kleiner Zusatzakku, der ein Smartphone oder Tablet auch ohne Steckdose wieder auflädt. Wer eine Powerbank mit auf eine Flugreise nehmen will, muss aber die Sicherheitsvorschriften beachten. So darf der Zusatzakku nicht im Koffer mitfliegen, sondern muss zwingend ins Handgepäck. Bei Powerbanks handelt es sich in der Regel um Lithium-Ionen Akkumulatoren, die große Mengen elektrischer Energie auf kleinstem Raum speichern. Und wo viel Energie gespeichert ist, besteht naturgemäß erhöhte Brandgefahr. Lithium ist leicht brennbar und geht mit anderen Stoffen schnell chemische Verbindungen ein. Bei diesen chemischen Reaktionen entsteht Hitze. Eine etwa durch Quetschung beschädigte Lithium-Batterie kann sich deshalb schnell selbst entzünden. Ein Brand im Frachtraum des Flugzeugs wird aber nicht sofort festgestellt. Zudem sind die Feuerlöscher im Frachtraum nicht dafür ausgelegt, brennende Lithium-Akkus zu löschen.

Powerbank Akku | Foto: viarami, pixabay.com, Pixabay License

Powerbank Akku | Foto: viarami, pixabay.com, Pixabay License

Bis 160 Wattstunden ist Schluss

Auch wenn das Risiko als äußerst gering zu bezeichnen ist, müssen Powerbanks im Handgepäck, quasi unter Aufsicht mitfliegen. Selbstverständlich gilt das für alle Geräte mit Lithium-Ionen-Akku. Man sollte auch nicht versuchen, die Powerbank auf gut Glück im Koffer zu verstauen. Das Passagiergepäck wird an den meisten Flughäfen zuverlässig durchleuchtet und als gefährlich geltende Gegenstände wie Powerbanks garantiert gefunden. Die Lufthansa schreibt vor, dass Lithium-Metall oder Lithium-Ionen-Ersatzbatterien mit einer Nennenergie von bis zu 100 Wattstunden im Handgepäck und nur in Mengen für den persönlichen Gebrauch mitgeführt werden dürfen. Die Ersatzbatterien müssen einzeln gegen Kurzschluss gesichert sein. Bei leistungsstärkeren Akkus bis 160 Wattstunden ist bei manchen Airlines eine Genehmigung einzuholen. Noch stärkere Akkus dürfen definitiv nicht mitfliegen. Eine solche Monster-Powerbank dürfte aber wohl kaum mitgenommen werden, sie hat in der Regel ein Gewicht, das man eher nicht in der Handtasche transportiert.

Die Mitnahme von Powerbanks unter 100 Wattstunden dürfte aber für den normalen Gebrauch mehr als ausreichend sein. Sie gelten in der Regel bei allen Fluggesellschaften als unproblematisch. Dennoch sollte man sich vor Abflug bei seiner Airline erkundigen, wie viele Powerbanks man mitnehmen darf und was die maximal erlaubte Kapazität ist. Und dann sollte man sich selbst fragen, wie viel Akku eigentlich für die Reise gebraucht wird. Vielleicht reicht in Zeiten von Corona auf Kurzstrecken auch eine Mini-Powerbank aus, mit der man das Handy bis zu zwei Mal wieder aufladen kann. Sie lassen sich leicht in der Hosentasche transportieren und verursachen garantiert keine bösen Überraschungen beim Check-In am Flughafen. Und zu guter Letzt braucht der Mensch auf Reisen noch viel mehr als nur das Smartphone oder Tablet.

Anzeige

Ein Kommentar