So klappt es mit der Schulbefreiung wegen Urlaub

Antrag stellen ist wichtig und schnell gemacht.

Der eigene Urlaub beginnt vor dem offiziellen Ende der Schule der Kinder oder der Flug ist ein paar Tage vor Beginn der Schulferien erheblich günstiger. Gründe gibt es viele, die Kinder noch vor der Zeugnisausgabe aus der Schule zu nehmen, die Koffer zu packen und in den wohlverdienten Jahresurlaub abzudüsen.

Doch rein rechtlich ist das gar nicht so einfach, wie es sich zunächst anhört. Man muss dafür einen schriftlichen Schulbefreiungsantrag bei der Schule stellen. Ein fertiges Formular oder Mustertexte für einen solchen Antrag auf Schulbefreiung gab es bisher nicht.

Musterbrief für den Antrag

Wir von Weltansehen.de haben dafür einen ausfüllbaren Musterbrief* als Vorlage für Microsoft Word (.docx) erstellt. Damit kann jeder ganz einfach einen Antrag auf Schulbefreiung stellen.

Beantrage einfach eine Schulbefreiung:

 

Word-Vorlage downloaden!

Unser Musterbrief hilft Dir bei der Erstellung dieses Antrags.

Klick hier zur Vorlage

 

Einfach ausfüllen. Ausdrucken.
Und ab zur Schule. Fertig!

 

Das bekommst Du beim Download:

  • vollständigen Musterbrief (MS-Word Datei) mit Feldern für Anschrift, Adresse, Datum
  • fertigen Antragstext mit denkbaren Begründungen
  • ausfüllbare Felder für eigene Angaben, wie Name des Kindes, Termin der Reise usw.
  • wertvolle Hinweise, die Dir erklären, wie Du den Antrag korrekt stellst und welche Möglichkeiten du hast

Der Musterbrief lässt sich mit Microsoft Word und einigen anderen Office-Programmen öffnen, ausfüllen und ausdrucken. Den Antrag dann nur noch unterschreiben und ab damit zur Schule, schon kann der Urlaub auch vor Beginn der Schulferien losgehen.

Hier gibt es weitere Informationen und Hintergründe zu diesem Musterbrief.

Nicht blaumachen

Die Kinder einfach so „blaumachen“ zu lassen, kann unter Umständen rechtliche Konsequenzen für die Eltern bedeuten. Deshalb unbedingt solch einen Antrag auf Schulbefreiung abgeben. Es soll auf manchen Flughäfen in den Wartebereichen an den Abfluggates der Airlines schon zu gezielten Kontrollen durch die Polizei gekommen sein, denn in Deutschland besteht Schulpflicht. Auch, wenn in den letzten Tagen vor den Ferien nicht mehr viel Sinnvolles im Unterricht gemacht wird, haben schulpflichtige Kinder trotzdem anwesend zu sein. Es sein denn, sie haben eine Krankschreibung oder eine offizielle Schulbefreiung.

Wird man beim „Blaumachen“ erwischt, kann das Ordnungsamt theoretisch Geldstrafen von bis zu 2.500 Euro verhängen. Das hängt ab vom Bundesland, wird meist aber erst bei längerfristigem Fernbleiben von der Schule verhängt. Dann ist das Ganze aber auch schnell ein Fall fürs Jugendamt. Beim einmaligen Blaumachen für den Urlaub wird man wohl mit einer Verwarnung und Eintragung der Fehlzeiten im Zeugnis davonkommen.

Schulbefreiung aus wichtigem Grund

Normalerweise bekommen Schulkinder nur aus wichtigem Grund eine Befreiung vom Schulunterricht. Solche Gründe können beispielsweise wichtige Familienereignisse, wie runde Geburtstage der Großeltern oder auch Beerdigungen, sein. Vorverlegte oder nach hinten verlagerte Urlaube gehören nicht zu solchen wichtigen Gründen.

Um eine Schulbefreiung zu bekommen, müssen Eltern einen Antrag stellen. Dafür stellen manche Schulen eigene Vordrucke zur Verfügung, die man online von der Homepage der Schule oder im Sekretariat bekommen kann. Es reicht aber auch ein formloses Schreiben, in dem man den Grund für die gewünschte Schulbefreiung seines Kindes aufführt. Dann noch eine triftige Begründung und ab geht die Post an die Schule.

Die Antrags-Vorlage zum Download gibt es hier:

Klick hier zur Vorlage

 

Bei einer Abwesenheit von bis zu 3 Tagen können sogar die Klassenlehrer entscheiden, ob die Befreiung genehmigt wird. Bei längerfristigen Befreiungen muss die Schulleitung dem Antrag zustimmen.

Achtung: In einigen Bundesländern ist mittlerweile geregelt, dass Anträge auf Schulbefreiungen kurz vor oder nach den Schulferien grundsätzlich abzulehnen sind. Eine Genehmigung erfolgt nur noch bei sehr wichtigen Gründen, wie z.B. die Beerdigung eines nahen Verwandten.

Die Entscheidung der Schule sollten die Eltern aber in jedem Fall akzeptieren und die Kinder nicht eigenmächtig aus dem Unterricht nehmen. Zum einen können sonst die oben erwähnten Sanktionen drohen und zum anderen wäre dies auch ein ganz schlechtes Beispiel für die Erziehung der Kinder, wenn sie schon in jungen Jahren lernen, dass man mit kleinen Tricks leichter durchs Leben kommen kann.