Niederlande gilt wieder als Hochrisiko-Gebiet

Das müssen Holland Reisende jetzt wissen.

Seit Sonntag, den 21.11.2021 gelten die Niederlande wieder als Hochrisikogebiet. Damit gelten auch wieder strengere Bedingungen für die Reise aus Deutschland nach Holland und bei der Wiedereinreise.

Anzeige

Das gilt für die Reise in die Niederlande

Testpflicht
Wer immer noch nicht geimpft ist, muss einen Nachweis über eine Genesung oder einen negativen Test vorlegen. Anerkannt werden PCR-Tests, die jedoch nicht älter als 48 Stunden sein dürfen, oder Antigen-Tests, maximal 24 Stunden alt. Für die Tests müssen natürlich offizielle Unterlagen vorliegen, ein privater Schnelltest genügt nicht.

Ausgenommen von der Testpflicht sind vollständig Geimpfte und Kinder unter 12 Jahren. Ebenso entfällt bei reinen Transitreisen durch die Niederlande mit einem Aufenthalt von unter 12 Stunden die Vorlagepflicht eines negativen Tests.

Quarantäne
Eine Quarantäne ist nach Einreise in die Niederlande aus Deutschland heraus nicht erforderlich, da die Niederlande Deutschland bislang noch nicht als Hochrisikogebiet eingestuft hat. Sollte sich das ändern, dann würden ebenfalls Quarantäneregelungen in Kraft treten, bislang ist das aber noch nicht der Fall.

Maskenpflicht
In Geschäften, Supermärkten, Freizeitparks und allen öffentlichen Einrichtungen gilt eine Maskenpflicht, zudem überall dort, wo der Mindestabstand von 1,50 m nicht eingehalten werden kann. So in Bus, Bahn und dem ÖPNV, auf Flughäfen, an Bahnhöfen & Haltestellen und im Flugzeug. Auch bei allen körpernahen Dienstleistungen muss ein Mund-Nase-Schutz getragen werden.

Gastronomie
Restaurants müssen von 20 Uhr bis 6 Uhr schließen, Abholung von Speisen bleibt aber möglich. Während der Öffnungszeiten gilt 3G, d.h. Innen- & Außengastronomie dürfen nur mit Impf- oder Genesenen-Nachweis genutzt werden.

Weitere Regelungen
Supermärkte dürfen nur zwischen 6 Uhr und 20 Uhr öffnen. Sportveranstaltungen sind nur ohne Zuschauer erlaubt. Diskotheken und Clubs sind geschlossen. Freizeiteinrichtungen, Museen, Theater, Geschäfte, Kinos dürfen nur mit eingeschränkter Kapazität öffnen, um stets den Mindestabstand von 1,50 m zu gewährleisten.

Impfnachweis
Es ist absolut zu empfehlen, immer einen Impfnachweis mitzuführen. Sonst kann man viele Einrichtungen nicht nutzen, da fast überall die 3G-Regel gilt.
Der gelbe Impfausweis aus Papier reicht allerdings nicht. Nur der digitale Nachweis über die CovPass-App oder die Corona-Warn-App wird akzeptiert, denn im Gegensatz zu Deutschland wird der digitale QR-Code tatsächlich überall digital überprüft.

Leere Innenstadt in den Niederlanden | Foto: bilderrampe.de

Leere Innenstadt in den Niederlanden | Foto: bilderrampe.de

Einreise nach Deutschland

Wer von einer Reise aus den Niederlanden zurück nach Deutschland kehrt, für den gelten ebenfalls seit Sonntag strengere Regeln. Die Niederlande sind offiziell ein Hochrisikogebiet und dementsprechend sind die Regeln für die Wiedereinreise nach Deutschland.

Nachweispflicht
Personen, die immer noch nicht geimpft sind, müssen vor der Rückreise nach Deutschland einen Corona Test machen und das negative Testergebnis beim Grenzübertritt griffbereit haben. PCR-Tests dürfen maximal 72 Stunden alt sein, Antigen-Tests maximal 48 Stunden.
Geimpfte und Genese müssen ihren Status ebenfalls nachweisen können. Kinder unter 12 Jahren sind von der Nachweispflicht ausgenommen.

Anmeldepflicht
Alle Reisenden müssen vor der Einreise bzw. Rückkehr nach Deutschland eine digitale Einreiseanmeldung unter https://www.einreiseanmeldung.de/ ausfüllen. Dabei muss auch die Bestätigung über einen negativen Test bzw. der Impf- oder Genesenen-Nachweis hochgeladen werden. Die Bestätigung über die Anmeldung muss bei der Einreise mitgeführt werden.
Nur wer sich bei einem Besuch von nahen Verwandten (Eltern, Kinder), von Ehepartnern und Lebenspartnern, die nicht dem gleichen Hausstand angehören weniger als 72 Stunden in den Niederlanden aufgehalten hat, braucht die digitale Einreiseanmeldung nicht auszufüllen.

Quarantäne
Für alle Personen, die sich mindestens 24 Stunden in den Niederlanden aufgehalten haben, besteht nach der Rückreise eine Quarantäne-Pflicht für 10 Tage!
Wer seinen Nachweis über seinen Impf- bzw. Genesenen-Status bei der Einreiseanmeldung hochgeladen hat, braucht sich nicht zu isolieren.
Alle anderen Reisenden können frühestens nach 5 Tagen einen Test machen. Legen sie dann das negative Testergebnis den Behörden vor, können sie die Quarantäne vorzeitig beenden. Für Kinder unter 12 Jahre endet die Quarantäne nach 5 Tagen.

Fazit

Corona hat uns weiterhin im Griff und von einer Entspannung sind wir meilenweit entfernt. Das bekommen auch Reisende immer wieder zu spüren, so auch bei der Reise ins Nachbarland Niederlande. Spaß will da nicht aufkommen. Deshalb kann man eigentlich nur raten, auf nicht notwendige Reisen weitgehend zu verzichten, bis es wieder Entwarnung in Sachen Corona gibt.

Anzeige