Winterchaos in den Alpen: Diese Rechte hast du als Urlauber

Schnee, Lawinen und gesperrte Straßen, der Winter 2019 macht den Urlaub für Touristen zur Herausforderung.

Man kennt die alljährlichen Meldungen, wenn mal wieder mehr als zwei Schneeflocken gleichzeitig vom Himmel fallen. Die Medien überschlagen sich dann regelrecht in hysterischen Meldungen und versuchen aus einer Mücke einen Elefanten zu machen. In diesem Winter ist das etwas anders, diesmal ist an den Chaos-Berichten aus den Bergregionen tatsächlich etwas dran.

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Schneechaos

In diesem Winter des noch sehr jungen Jahres 2019 zeigt der Winter mal wieder, wie es wirklich in der kalten Jahreszeit aussehen kann: Schnee, Schneeverwehungen, Kälte, Glatteis und Lawinen. Für den Verkehr in die südlichen Bergregionen Deutschlands und dabei vor allem die Alpen bis nach Österreich hinein bedeutet das Ausnahmesituation. Zahlreiche Straßen sind gesperrt, weil Schnee und Lawinengefahr diese unpassierbar machen.

Für die Urlauber in den Regionen hat das ganz direkte Auswirkungen. Entweder kommen diese nur sehr beschwerlich zum Urlaubsort oder können diesen gar nicht erreichen oder nicht wieder verlassen. Alle drei Varianten sind weder besonders schön, noch sorgen sie für entspannten Urlaubsspaß. In den meisten Fällen hat der Winter aber auch direkte finanzielle Folgen, wenn der Urlaub ausfallen oder unfreiwillig verlängert werden muss oder das Hotel nur schwer erreichbar ist.

Schnee im Winter | Foto: © Bilderrampe.de

Schnee im Winter | Foto: © Bilderrampe.de

Diese Auswirkungen hat das für dich als Urlauber

Die wichtigste Frage nach möglichen finanziellen Auswirkungen des starken Winterwetters ist immer die nach der Art der Buchung. Hast du deinen Winterurlaub über einen Reiseveranstalter gebucht, dann bist du fein raus. Dann kannst du deinen Reisevertrag bspw. vor der Abreise wegen höherer Gewalt kündigen und musst dich nicht ins Winterchaos stürzen. Das Geld bekommst du ganz einfach zurück.

Auch wenn du bereits vor Ort bist, musst du dich an deinen Veranstalter wenden. Mögliche Mehrkosten für den verlängerten Aufenthalt, weil die Abreise nicht möglich ist, muss in der Regel dein Veranstalter tragen.

Hast du deine Reise selbst organisiert, dann bleibst du wahrscheinlich auf den Koste sitzen. Da kannst du nur auf die Kulanz deines Hotels hoffen, wenn du deinen Urlaub vor Abreise Stornieren willst. Wolltest du deinen Urlaub in Österreich verbringen, dann hast du durchaus gute Karten, denn die Mitglieder der Österreichischen Hoteliervereinigung (ÖHV), das sind immerhin über 1.400, haben sich darüber verständigt, dass sie keine Stornokosten berechnen, wenn die Anreise zum Hotel bspw. wegen des Wetters unmöglich ist.

Was dein Arbeitgeber allerdings sagt, wenn du deinen Urlaub ungeplant verlängern musst, weil du nicht mehr aus dem Winterurlaub zurückkommen kannst, das steht auf einem anderen Blatt.

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[Letzte Aktualisierung am 2024-12-03 at 19:35 / * = werbender Link (Affiliate) / Bilder von der Amazon Product Advertising API]