Dies gilt ab heute für Reisen und Reiserückkehrer.

Was sich im Oktober für Urlauber und Reisende ändert. Digitale Einreiseanmeldung, 5 Tage Pflicht Quarantäne.

Das Pandemie-Geschehen ist äußerst dynamisch. Was heute noch erlaubt war, ist morgen schon wieder eingeschränkt oder gar verboten, und umgekehrt. wer heute oder in den nächsten Tagen beruflich oder privat reisen möchte, der muss sich immer Top aktuell darüber informieren, wie sich die Lage im Moment im Reiseland oder der gewünschten Region darstellt.

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Stand heute, 01. Oktober 2020 gibt es nur noch ein einziges Land, für das gar keine Einschränkungen bzw. Reisewarnungen vom Auswärtigen Amt gibt, und das ist unser Nachbar Polen. In allen anderen Ländern gibt es Regionen, für die Reisewarnungen existieren. Im Fall von Belgien gilt die Reisewarnung beispielsweise für das ganze Land.

Das alles hat Konsequenzen für die Reisenden, vor allem bei der Rückkehr nach Deutschland. Corona Tests und generelle Quarantäne sind dafür die Stichpunkte.

Doch was gilt nun ganz konkret? Da in den kommenden Wochen die Herbstferien in den Schulen – in den einzelnen Bundesländern zu unterschiedlichen Terminen – anstehen, ist das sicherlich von großem Interesse.

Corona in der Welt | Bild: Alexandra_Koch, pixabay.com, Pixabay License

Corona in der Welt | Bild: Alexandra_Koch, pixabay.com, Pixabay License

Regelung für Reisende ab Oktober

Etwas Gutes vorneweg: Ab heute endet die pauschale weltweite Reisewarnung. Diese hatte die Bundesregierung schon im März zu Beginn der Corona Pandemie verhängt und im Sommer bereits für einige Länder, vor allem innerhalb der EU gelockert. Nun endet diese generelle Reisewarnung komplett.

Doch dies ist kein Freifahrtschein für alle Reisenden. Statt einer generellen Warnung wird nun jedes Land einzeln bewertet und wenn nötig mit einer Warnung belegt.

Ganz konkret gelten ab heute, dem 01. Oktober 2020 folgende Regeln des Auswärtigen Amtes (AA) für Reisen während der Corona Pandemie:

  • Eine Reisewarnung für nicht notwendige, touristische Reisen gilt automatisch für alle Länder, die als Corona Risikogebiet eingestuft werden.
    Welche Länder das aktuell sind, steht auf der Seite des Robert-Koch-Instituts (RKI). Das hat auch juristische Folgen, etwa für die kostenfreie Stornierung einer Reise. Ein Verbot ist eine Reisewarnung aber nicht, trotzdem rät das AA vor Reisen in solche Länder ab.
  • Für Länder, für die eine Einreise nur eingeschränkt möglich ist, eine Quarantäne nach Einreise vorgesehen ist oder die in einer Gesamtschau keinen uneingeschränkten Reiseverkehr zulassen, rät das AA in der Regel von nicht notwendigen, touristischen Reisen ab.
  • Für Länder, bei denen sowohl das Infektionsgeschehen gering ist als auch uneingeschränkte Reisemöglichkeiten bestehen und keine sonstigen Gründe dagegensprechen, wird die Reisewarnung aufgehoben und zu besonderer Vorsicht geraten.

Wie man sieht, ist das ganze nicht ganz unkompliziert. Deshalb gilt der dringende Rat, sich unmittelbar vor der geplanten Abreise noch einmal aktuell auf den Seiten des RKI und des Auswärtigen Amtes zur aktuellen Corona Lage im gewünschten Reiseland zu informieren.

Gibt es auch nur die kleinsten Einschränkungen in der geplanten Reiseregion, solltest du dir ganz genau überlegen, ob die Reise tatsächlich stattfinden soll, wenn sie nicht unbedingt notwendig ist. Neben der möglichen Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus musst du nämlich auch damit rechnen, dass vor Ort überhaupt nicht das erwartete Programm stattfinden kann. So kann auch keine echte Urlaubsfreude aufkommen und lohnt den ganzen Stress am Ende gar nicht.

Was passiert nach der Rückkehr?

Bist du in einer Risikoregion gewesen (die Einstufung als Risikogebiet kann auch erfolgen, während du vor Ort bist!), dann musst du besondere Vorschriften beachten.

Die Regelungen sind noch ganz in trockenen Tüchern, doch kann man bereits jetzt davon ausgehen, dass ab Mitte Oktober folgendes gelten wird.

  • Nach der Rückkehr aus einem Risikogebiet müssen Reiserückkehrer mindestens 5 Tage in Quarantäne. Erst dann darf ein Coronatest gemacht werden.
  • Die bisherige Möglichkeit, die Quarantäne durch einen Corona Test kurz vor oder nach der Einreise nach Deutschland die Quarantäne frühzeitig zu beenden oder ganz zu vermeiden, soll es nicht mehr geben. Dadurch soll vermieden werden, dass in der hochinfektiösen Phase das Virus weitergegeben werden kann.
  • Außerdem sollen sich alle Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet ab dem 15. Oktober über ein Onlineportal digital anmelden müssen. Diese Anmeldung muss dann bei der Einreise ausgedruckt oder digital vorgezeigt werden können.
    Stand heute ist das entsprechende Onlineportal zur Digitalen Einreiseanmeldung aber noch nicht aktiv.
  • Zudem gilt weiterhin die Meldepflicht bei der zuständigen Gesundheitsbehörde, wenn man aus einem Risikogebiet kommend wieder nach Deutschland einreist.
  • Die Missachtung der Meldepflichten ist mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro belegt.

Wie du siehst, wird es ziemlich kompliziert, wenn man sich in einem Risikogebiet aufgehalten hat, zumal die 5-tägige Quarantäne nun grundsätzlich für alle verpflichtend sind. Und die ebenfalls verpflichtende Kontaktaufnahme mit der Gesundheitsbehörde dürfte auch nicht ganz leicht werden. Deshalb musst du ganz genau einschätzen, ob es dir das alles wert ist. Die notwendigen Corona Hygienemaßnahmen*, wie Händewaschen, Abstand und das Tragen einer Mund-Nase-Maske gehören natürlich auf alle Fälle dazu.

Worst Case für die Reisebranche

Für die Reisebranche sind diese neuen Regelungen natürlich der Worst Case, da sich garantiert viele Menschen nun überlegen werden, ob sie ihre geplante reise noch antreten wollen. Die verpflichtende 5-tägige Quarantäne nach der Rückkehr, die in der Regel ohne Lohnfortzahlung stattfinden wird und unter Umständen auch zum Verlust des Arbeitsplatzes führen kann, wird dafür sorgen, dass die bereits arg gebeutelte Reisebranche auch in naher Zukunft nicht den Silberstreif am Horizont erkennen kann.

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