Das musst du zum Ende von Air Berlin wissen!

Am 28. Oktober stellt Air Berlin voraussichtlich den Flugbetrieb ein. Was das für die Passagiere bedeutet, erfährst du hier.

Jetzt ist es also soweit, Air Berlin stellt endgültig den Flugbetrieb ein. Schon Ende Oktober soll Schluß. Dann werden die rot-weißen Flieger dauerhaft am Boden bleiben und die Airline wird unter ihren Konkurrenten aufgeteilt. Vor allem die Lufthansa wird sich ein großes Stück vom Marktanteil der Air Berlin einverleiben. Künftig wird Tochterairline Eurowings viele ehemalige Air Berlin Destinationen anfliegen. Auch Easyjet wird von der Air Berlin Pleite profitieren.

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Was bedeutet dies für die Kunden von Air Berlin?

Eine Sache ist ganz klar. Nach dem 28. Oktober 2017 wird kein Air Berlin Flug mehr abheben. Vielleicht kommt die Flugeinstellung auch schon ein paar Tage früher, falls bis dahin das Geld ausgeht. Doch dies ist bis jetzt noch absehbar. Deshalb steht zunächst die Deadline 28.10.17.

Die wichtigste Frage, die sich Air Berlin Kunden weiterhin stellen ist diese: Was wird aus meinem bereits gebuchten Flug?

Daraus ergeben zwangsläufig die weiteren Fragen: Gilt das Ticket weiterhin (etwa für eine Umbuchung) oder bekomme ich mein Geld zurück?

Auf all diese Fragen gibt es eindeutige Antworten, auch wenn diese nicht jedem Passagier gefallen werden. Abhängig vom Zeitpunkt der Ticketbuchung sieht es nämlich so aus:

  • Alle Tickets, die bereits vor dem 15. August 2017 gebucht und bezahlt wurden, verfallen entschädigungslos.
    Am 15.08.17 stellte Air Berlin den Insolvenzantrag. Alle Einnahmen, die bis zu diesem Ereignis erzielt wurden, gehören direkt zur Insolvenzmasse. Und Geld aus der Insolvenzmasse herauszuholen, dürfte sehr schwierig bis unmöglich werden, weil davon zunächst voranginge Gläubiger entschädigt werden.
    Auch eine Umbuchung oder Ersatzbeförderung wird es für diese Tickets nicht geben. Pech gehabt.
  • Alle Passagiere, die Tickets nach dem 15. August 2017 gebucht haben, haben zumindest die Möglichkeit, beim Insolvenzverwalter die Herausgabe des Geldes, das für das Ticket bezahlt wurde, zu verlangen. Denn dieses Geld gehört nicht zur Insolvenzmasse, sondern wurde auf ein Treuhandkonto gezahlt. Die Chancen, das Gled tatsächlich wieder zurück zu bekommen, dürften damit relativ hoch sein.
  • Alle Passagiere, die einen Air Berlin Flug im Rahmen einer Pauschalreise gebucht haben, sind fein raus. Für Pauschalreisen muß der Reiseveranstalter komplett haften bzw. dafür sorgen, daß die Kunden an ihr Ziel transportiert werden. Wie der Reiseveranstalter das macht und mit wem der Flug letztlich stattfindet, kann dem Pauschalreisenden egal sein.
  • Alle Tickets, die bei der Air Berlin Tochter Niki gebucht wurden, behalten ihre Gültigkeit. Alle Flüge werden durchgeführt, da Niki nicht insolvent ist.

Letzte Hoffnung

Eine kleine Resthoffnung besteht noch für die Passagiere, die ein Ticket vor der Insolvenzerklärung gebucht haben. Vielleicht erklären sich Lufthansa und Easyjet nach der Übernahme der bisherigen Air Berlin-Strecken bereit, den betroffenen Air Berlin Kunden in irgendeiner Form entgegen zu kommen. Das könnten zum Beispiel Umbuchungen oder Preisnachlässe sein.
Dazu ist bislang jedoch noch nichts verlautet. Und allzu viel Hoffnung sollte man sich wohl nicht darauf machen, wenn man die jüngsten Verlautbarungen von Lufthansa hört. Deren Chef Carsten Spohr träumt bereits davon, nach der vollständigen Abwicklung der Air Berlin zu höheren Ticketpreisen zurück zu kehren. Besonders natürlich auf den Strecken, auf denen die Lufthansa und ihre Töchter nun wieder Alleinanbieter sind. Bei solchen Träumen wird man sicherlich kaum alte Air Berlin Kunden umsonst oder verbilligt transportieren wollen.

Entschädigungsansprüche prüfen!

Wenn du noch Entschädigungsansprüche* gegen Air Berlin hast, weil dein Flug ausgefallen ist, umgebucht bzw. storniert wurde oder stark verspätet stattfand, dann wird es jetzt allerhöchste Zeit.

Sichere deine Ansprüche gegen die Airline!*

Lass deine Ansprüche von einer professionellen Agentur prüfen und den ganzen Papierkram für dich erledigen. Die Agentur setzt deine Ansprüche gegen die Airline durch, wenn es sein muß auch vor Gericht. Kosten entstehen für dich nur im Erfolgsfall, dann behält die Agentur einen kleinen Teil der Entschädigungszahlung der Airline für sich. Bequemer kann es eigentlich nicht laufen.

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